Pressemitteilung |

Geyer: „Sieg für die Demokratie und den Minderheitenschutz“

(Bonn) - Der DBB – Beamtenbund und Tarifunion begrüßt die am 22. Juni 2001 vom Bundestag beschlossene Reform des Betriebsverfassungsgesetzes als wichtigen Schritt zur Modernisierung der Mitbestimmung.

Der DBB-Bundesvorsitzende Erhard Geyer bezeichnete in diesem Zusammenhang vor allem die von der Koalition in dieser Woche vereinbarte Nachbesserung hinsichtlich der Beibehaltung des Verhältniswahlrechts als „einen Sieg für die Demokratie und den Minderheitenschutz. In ihrer jetzigen Ausgestaltung wird die Reform ihrem programmatischen Titel‚ Demokratie im Betrieb‘ wirklich gerecht.“

Auch der stellvertretende DBB-Bundesvorsitzende und Vorsitzende der DBB -Tarifunion, Robert Dera, betonte die besondere Bedeutung des Minderheitenschutzes für eine moderne Betriebsverfassung: „Demokratie ist Vielfalt. Ich glaube, auch mit Hilfe der Diskussionen auf unserer großen Betriebsrätekonferenz am 13. Mai in Berlin haben wir den Vertreter der Bundestagsfraktionen klar machen können, dass eine Beseitigung des Verhältniswahlrechts zugunsten des Mehrheitswahlrechts nicht im Interesse der Arbeitnehmer liegen kann. Ein Machtmonopol der jeweiligen Mehrheitsgewerkschaft, die dann bis in die betrieblichen Ausschüsse und Freistellungen hinein die Interessen der Minderheit von bis zu 49 Prozent völlig außer Acht lassen kann, hätte den Betriebsfrieden zerstört und die Legitimation der Arbeitnehmervertretung insgesamt beschädigt.“

Quelle und Kontaktadresse:
DBB - Beamtenbund und Tarifunion Peter-Hensen-Str. 5-7 53175 Bonn Telefon: 0228/8110 Telefax: 0228/811171

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