Geyer: Notfalls gegen Versorgungsänderungsgesetz klagen
(Bonn) - Der DBB Bundesvorsitzende Erhard Geyer schließt rechtliche Schritte gegen das Versorgungsänderungsgesetz nicht aus. Gegenüber dem Handelsblatt sagte Geyer am 16. Juli 2001, der DBB werde notfalls Klage beim Bundesverfassungsgericht einreichen.
Der Entwurf eines neuen Versorgungsänderungsgesetzes sieht vor, Beamte ab 2003 mit einer spürbaren Kürzung ihrer Pensionen zu belasten. Zwischen 2003 und 2010 sollen die Altersbezüge um insgesamt fünf Prozent vermindert werden.
„Wir werden das Gesetz juristisch überprüfen. Hier sollen die Beamten erneut zur Kasse gebeten werden, obwohl die letzte Reform des Versorgungs- und Dienstrechts erst drei Jahre zurückliegt. Allein dadurch mussten die Beamten bis heute Abstriche in einem Gesamtumfang von vier Milliarden Mark hinnehmen.“ Rechnet man den neuen Schily-Plan hinzu, ergäben sich Kürzungen von über sieben Prozent. „Das nehmen wir nicht hin“, sagte Geyer.
Hintergrund des Vorstoßes ist das Vorhaben der Bundesregierung, die Rentenreform wirkungsgleich auf das System der Beamtenversorgung zu übertragen.
Dazu soll der Anstieg der Pensionen zwischen 2003 und 2010 um fünf Prozent abgeflacht werden, wodurch sich das Versorgungsniveau von derzeit 75 Prozent auf 71,25 Prozent verringert. Zum Ausgleich sollen Beamte ab 2002 ebenso wie gesetzlich Rentenversicherte 0,5 Prozent ihrer Besoldung in eine private Zusatzversorgung einzahlen. Diese öffentlich geförderte Vorsorge soll schrittweise auf einen Beitrag von vier Prozent angehoben werden.
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