Geyer: Neue Versorgungskürzungen ungerecht und überflüssig
(Bonn) - Der DBB-Bundesvorsitzende Erhard Geyer hat die geplanten Kürzungen der Versorgungsbezüge der Beamten als höchst ungerecht und überflüssig bezeichnet. Werden wir jetzt noch mal zur Kasse gebeten, ist das eine Doppelbelastung, sagte der DBB-Chef am 1. Juli 2001 in der WELT am SONNTAG.
Schon unter der Regierung Kohl sei nämlich das sogenannte Versorgungsreformgesetz verabschiedet worden, wonach Beamten und Pensionären bei jeder Erhöhung ihrer Bezüge 0,2 Prozent abgezogen werden, die in eine Versorgungsrücklage fließen.
Entweder, so der DBB-Chef; müsse die bereits bestehende Versorgungsreform zurückgenommen werden oder der Status quo erhalten bleiben. Gleichzeitig drängte Geyer auf einen Versorgungsbericht. Nur auf dieser Grundlage können wir überhaupt diskutieren. Bundesweite Protestaktionen gegen die geplante Senkung der Altersbezüge schloss Geyer nicht aus.
Inzwischen hat das Bundesinnenministerium den Entwurf eines Versorgungsänderungsgesetzes 2001 vorgelegt, dass die Maßnahmen der Rentenreform wirkungsgleich auf den Beamtenbereich übertragen soll, um die Auswirkungen der demografischen Entwicklung aufzufangen.
Wie schon von Bundesinnenminister Otto Schily angekündigt, ist dazu vorgesehen, ab dem Jahr 2003 den Zuwachs bei acht Versorgungsanpassungen insgesamt so zu vermindern, dass der Höchstversorgungssatz von 75 Prozent auf 71,25 Prozent abgeflacht wird. Dies soll für sämtliche Versorgungsempfänger, also die bereits vorhandenen und die zukünftigen, gelten. Unberührt bleiben soll die Mindestversorgung.
Der weitere Aufbau der Versorgungsrücklage wird von 2003 bis 2010 ausgesetzt. Er soll erst ab 2011 wieder einsetzen und 2021 abgeschlossen sein.
Außerdem sieht der Gesetzentwurf vor, das Witwen-/Witwergeld im Rahmen der Hinterbliebenenversorgung ebenso wie die Witwenrente von 60 Prozent auf 55 Prozent zu reduzieren. Um ein Absinken auf Sozialhilfeniveau zu verhindern, wird die Mindestversorgung von den Kürzungsmaßnahmen ausgenommen. Parallel zur Rentenversicherung wird beim Witwen- und Witwergeld ein Kinderzuschlag eingeführt.
Schließlich sieht der Gesetzentwurf vor, dass die aktiven Beamten in die gesetzliche Förderung einer privaten zusätzlichen Versorgung ab 2002 einbezogen werden.
Der DBB hatte schon unmittelbar nach Bekanntwerden der Absichten des Bundesinnenministers weitere Kürzungen der Versorgungsbezüge abgelehnt. Durch Vorhaben infolge des Versorgungsberichts 1996 sei die Beamtenversorgung längst auf eine gesicherte Grundlage gestellt worden. Handlungsbedarf für Korrekturen bestehe aus finanziellen Gründen nicht.
Kein Verständnis hat der DBB vor allem dafür, dass einerseits ein Gleichklang zwischen Beamtenversorgung und Rentenrecht durch Absenkung der Höchstversorgung hergestellt werden soll, andererseits aber die Vorleistungen der Beamten und Versorgungsempfänger, die im Rentenrecht keinen Niederschlag gefunden haben, nicht rückgängig gemacht werden.
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