Pressemitteilung |

Geyer lehnt Kürzung des Verheiratetenzuschlags ab

(Bonn) - Die Bild-Zeitung hat mit einer Meldung über die geplante Streichung des "Ehe-Zuschlags" für Verwirrung gesorgt. Der dort genannte Entwurf für eine Besoldungsstrukturreform, der eine Streichung des Familienzuschlags der Stufe 1 vorsieht, ist keineswegs neu. Bereits im Mai 2000 hatte der DBB dazu Stellung genommen und die Streichung des Verheiratetenzuschlages abgelehnt.

Der Verheirateten-Zuschlag soll nach dem Besoldungsstrukturgesetz gestrichen werden, um mit dem eingesparten Geld die höheren Familienzuschläge für kinderreiche Beamtenfamilien zu finanzieren, die nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1998 angehoben worden waren. Sollte der Vorschlag mit dem Besoldungsstrukturgesetz umgesetzt werden, würde dies bedeuten, dass alle die höheren Familienzuschläge künftig selbst mitfinanzieren müssten. Von der Absenkung wären vor allem die unteren Einkommensgruppen mit fast 7 Prozent Einkommensverlust betroffen. Die Regelung beträfe auch Versorgungsempfänger, weil diese in der Regel keine höheren Familienzuschläge in Anspruch nehmen können. Schließlich soll eine nach sozialen Gesichtspunkten gestaffelte Bezahlung willkürlich nach jahrzehnten aufgehoben werden.

DBB-Chef Erhard Geyer hat die geplante Neuregelung scharf zurückgewiesen. Es könne nicht sein, dass Gerichtsurteile auf dem Rücken von Familien mit mehreren Kindern kompensiert werden. Nach den Plänen Schilys sollen den Beamten künftig zusätzlich zum Kindergeld für das erste und zweite Kind je bis zu 162,06 Mark und für jedes weitere Kind bis zu 464,96 Mark im Monat gezahlt werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Beamtenbund e.V. (DBB) Peter-Hensen-Str. 5-7, 53175 Bonn Telefon: 0228/811101 Telefax: 0228/811171

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