Pressemitteilung |

Geyer: Keine wirkungsgleiche Übertragung der Rentenreform auf Beamte!

(Berlin) - Nach Plänen der Bundesregierung soll „im unmittelbaren Anschluss an die Rentenreform die wirkungsgleiche Übertragung der Rentenreform in die Beamtenversorgung“ beschlossen werden. In einem Gespräch mit dem Nachrichtenmagazin „Focus“ vom 21. Mai 2001 hat DBB-Chef Erhard Geyer derartige Vorhaben abgelehnt.

Das im verabschiedeten Gesetz zur Rentenreform festgesetzte Ziel der Bundesregierung stößt wegen seiner ungerechten Grundvoraussetzungen auf den Widerstand des DBB - Beamtenbund und Tarifunion. „Die Behauptung, es sei eine Frage der Fairness, auch die Pensionäre endlich in die anstehende Reform der Altersversorgung einzubeziehen, ist schlicht ignorant“, argumentiert Geyer. Schließlich habe bereits die Vorgängerregierung unter Bundeskanzler Helmut Kohl zeitgleich zur damals geplanten Rentenreform das so genannte Versorgungsreformgesetz verabschiedet. Nach diesem Gesetz müssen Beamte 15 Jahre lang bei Gehaltserhöhungen einen Abschlag von 0,2 Prozent akzeptieren, der als Versorgungsrücklage einbehalten wird. „Im Gegensatz zur Rentenreform nach dem Modell des früheren Arbeitsministers Norbert Blüm hat die neue Regierung das Versorgungsreformgesetz unangetastet gelassen“, erläuterte Geyer. „Deshalb ist es ungerecht, Beamte und Versorgungsempfänger jetzt erneut zur Kasse zu bitten!“

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Beamtenbund e.V. (DBB) Peter-Hensen-Str. 5-7 53175 Bonn Telefon: 0228/811101 Telefax: 0228/811171

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