Geyer: Keine Privatisierung von Strafvollzugsaufgaben
(Bonn) - Der DBB - Beamtenbund und Tarifunion wehrt sich mit Entschiedenheit gegen Privatisierungspläne im Strafvollzug. Mit dem Grundsatz des staatlichen Gewaltmonopols seien derartige Absichten nicht vereinbar und verfassungsrechtlich äußerst bedenklich.
In einem Schreiben an den hessischen Justizminister Christian Wagner bezeichnet der DBB-Bundesvorsitzende Erhard Geyer den Strafvollzug als klassische Staatsaufgabe, die nicht privatisierungsfähig ist. Als Teil der Eingriffsverwaltung gehöre die Strafvollstreckung unveränderlich zum Kernbereich der hoheitlichen Tätigkeit des Staates.
Der DBB verkenne dabei keineswegs, dass gerade im Bereich des Strafvollzugs viele Probleme - auch finanzieller Art - existieren: Dennoch kann der Einsatz privater Kräfte keine vernünftige Antwort auf die schwierige Situation im Strafvollzug sein, so Geyer weiter. Die Frage der Wirtschaftlichkeit dürfe da nicht allein im Vordergrund stehen.
Dem Bericht eines Hamburger Wirtschaftsmagazins zufolge plant die hessische Landesregierung derzeit als erstes Bundesland ein privat finanziertes und betriebenes Gefängnis zu bauen.
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