Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

Gewerbesteuerumlage zu Lasten der Kommunen zu hoch

(Berlin) - Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Solidarpaktfortführungsgesetz enthält Vorschläge zur Entwicklung der Gewerbesteuerumlage, die für die Städte und Gemeinden völlig unakzeptabel sind. Für den Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) stellt dessen Geschäftsführendes Präsidialmitglied Dr. Landsberg fest: "Statt der längst überfälligen Senkung schreibt der Entwurf die Höhe der Umlage bis zum Jahr 2020 fest. Auch die kommunale Mitfinanzierung am Fonds Deutsche Einheit ist ungerecht geregelt. Nicht der Solidarpakt selbst, sondern die Mitfinanzierung durch die Kommunen in der vorgesehenen Weise ist so nicht hinnehmbar!"

Durch Gewerbesteuerumlagen werden die Länder und zum Teil auch der Bund an den Einnahmen der Gemeinden aus der Gewerbesteuer beteiligt. Zur kommunalen Beteiligung an den Solidarpaktlasten war seit 1995 eine erhöhte Gewerbesteuerumlage vorgesehen, deren Höhe nach zwei Jahren überprüft werden sollte. Seit Langem fordert der DStGB, diese Umlage zu senken, da den westdeutschen Ländern deutlich weniger als ursprünglich erwartet an Solidarpaktbelastung entstanden ist. "Die weit über der Steuerverbundquote liegenden Beteiligungsquote der Kommunen in den Alten Ländern muss neu verhandelt werden", fordert Dr. Landsberg. Die vorgesehene Festschreibung der Höhe bis 2020 ist völlig unakzeptabel.

Zweiter Kritikpunkt ist die überhöhte Mitfinanzierung am "Fonds Deutsche Einheit" . Auch hier müsste der kommunale Finanzierungsbeitrag viel geringer ausfallen, da die Länder insoweit durch den Bund erheblich entlastet werden. Der kommunale Finanzierungsbeitrag steht in unmittelbarem Zusammenhang mit den Belastungen der Länder. "Nach der Entlastung der Länder im Rahmen des bundesstaatlichen Finanzausgleichs muss dieser Vorteil auch angemessen an die Kommunen weitergegeben werden!", lautet hierzu die Forderung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes an die Länder und den Bund.

Zudem fordert der DStGB eine Senkung der allgemeinen Gewerbesteuerumlage. Die beim Steuersenkungsgesetz erwarteten Entlastungswirkungen für die kommunale Ebene wurden deutlich überschätzt. Für das nächste Jahr muss mit einem deutlicheren Einbruch der Gewerbesteuereinnahmen in Folge der Steuerfreistellung der Dividendenzahlungen gerechnet werden. Schon in diesem Jahr bleibt das Gewerbesteueraufkommen massiv unter den Erwartungen, die den Entscheidungen im Jahr 2000 zur Anhebung der Gewerbesteuerumlage im Rahmen des Steuersenkungsgesetzes zu Grunde lagen. "Da anstelle der erwarteten Gewerbesteuerzuwächse tatsächlich schwere Einbrüche im Aufkommen zu verzeichnen sind, muss die Gewerbesteuerumlageerhöhung des Steuersenkungsgesetzes korrigiert werden", so Dr. Landsberg.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Marienstr. 6 12207 Berlin Telefon: 030/773070 Telefax: 030/77307200

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