Gewerbesteuerreform: Mancher Freiberufler entlastet
(Köln) - Die von der Bundesregierung geplante Neuregelung der Gewerbesteuer sieht vor, dass auch Selbstständige künftig die Kassen der Kommunen auffüllen sollen. Dennoch wird von den 1,1 Millionen Freiberuflern voraussichtlich nur ein Drittel künftig Gewerbesteuer zahlen müssen. Und selbst diese Rechtsanwälte, Ärzte und Co. müssen nicht unbedingt höhere Steuern schultern als bisher. Musterrechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) zeigen, dass die Freiberufler bis zu einem Gewerbesteuerhebesatz von 400 Prozent sogar geringfügig weniger an den Fiskus abzuführen haben.
Bei einem zu versteuernden Einkommen von 100.000 Euro etwa wären für sie nach bisheriger Regelung im kommenden Jahr 27.633 Euro an Steuern fällig. Bei einem Hebesatz von 400 Prozent hätte der Freiberufler nach der Gewerbesteuerreform im Jahr 2004 dagegen nur 27.606 Euro an den Kämmerer abzuführen. Liegt der Hebesatz allerdings bei hohen 490 Prozent wie etwa in Frankfurt am Main oder München , dann steigt die Steuerlast gegenüber dem Status quo um etwa 10 Prozent auf 30.306 Euro.
Der Grund für dieses Ergebnis ist, dass die freien Unternehmer die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer bis zu einem Hebesatz von 380 Prozent von der Einkommensteuer abziehen dürfen und sich dabei zusätzlich der zu zahlende Solidaritätszuschlag verringert. Je stärker der Gewerbesteuerhebesatz die 380-Prozent-Schwelle übersteigt, desto weniger macht sich dieser Steuerabzug bemerkbar.
Gesprächspartner im IW: Ralph Brügelmann, Telefon: (0 30) 2 78 77-1 02
Quelle und Kontaktadresse:
Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW)
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