Gewerbesteuer stabilisieren und Sozialausgaben senken
(Berlin) - Der Deutsche Städte- und Gemeindebund fordert einen raschen Kompromiss bei der Gewerbesteuerreform und den Arbeitsmarktgesetzen. Dazu sagte der Hauptgeschäftsführer Dr. Gerd Landsberg, am 17. Oktober in Berlin: Wir haben keine Zeit mehr, den ungewissen Ausgang eines langwierigen Vermittlungsverfahrens abzuwarten. Jetzt werden die Haushalte in den Kommunen aufgestellt, die Kämmerer brauchen Planungssicherheit für Investitionsentscheidungen. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund appelliert an Regierung und Opposition, sich schnell auf einen Kompromiss mit den Kommunen zu verständigen.
Der Koalitionskompromiss zur Gewerbesteuer ist bereits ein Schritt in die richtige Richtung, da er vorsieht, bei verbundenen Unternehmen Dauerschuldzinsen und Teile der Mieten und Pachten hinzuzurechnen sowie die Gewerbesteuerumlage zu senken. Führende Vertreter der CDU/CSU haben immer wieder erklärt, dass sich auch gut verdienende Großunternehmen an den Kosten der kommunalen Infrastruktur beteiligen müssen. Wenn dies gilt, muss eine schnelle Verständigung darauf möglich sein, dass jedenfalls bei verbundenen Unternehmen diese zusätzlichen Hinzurechnungen vorgesehen werden so Landsberg. Zur geplanten Absenkung der Steuermesszahl auf 3,2 äußerte Landsberg die Sorge, dass die Unternehmensentlastung trotz der gleichzeitig geplanten Verbreiterung der Bemessungsgrundlage bei vielen Gemeinden zu Einnahmeausfällen führen wird.
Die Kommunen müssen auch bei den dramatisch gestiegenen Sozialausgaben entlastet werden. Im ersten Halbjahr 2003 gaben die Kommunen 15 Milliarden Euro für soziale Leistungen aus, sagte Landsberg. Die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige in einem neuen Leistungsrecht des Bundes ist der richtige Ansatz. Der DStGB begrüßt die vorgesehene Trägerschaft des Bundes für das neue Leistungsrecht, da der Bund die politische Verantwortung für die Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik habe und angesichts überregionaler Arbeitsmärkte behalten müsse. Nur so werde das bisherige Nebeneinander von zwei staatlichen Fürsorgeleistungen und den sich daraus ergebenden Verschiebebahnhöfe beendet. Positiv bewertet werden die von der Koalitionsfraktion eingebrachten Änderungsanträge, auf die zunächst vorgesehene Verordnungsermächtigung des Bundes zur Definition der Berechtigten der neuen Leistung zu verzichten und nunmehr der Personenkreis der Erwerbsunfähigen direkt im Gesetz festzulegen. Auch eine stärkere und verbindlichere Einbeziehung der Kommunen bei der Errichtung der Job-Center entspreche einer seit langem erhobenen Forderung des DStGB.
Der DStGB warnt jedoch vor einer Verwässerung der bisherigen Entlastungspläne, wenn die Regelung zur Zumutbarkeit von Arbeit entschärft und die gegenseitige Unterhaltspflicht von Eltern und Kindern gestrichen werde. Hierbei werde, wie bereits bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ein weiteres Mal ein tragender Grundsatz der Sozialhilfe ausgehöhlt, so Landsberg.
In der Frage der Finanzierung sieht der DStGB nach wie vor noch erheblichen Klärungsbedarf. Der Bund müsse zu seinem richtigen Grundkonzept ein belastbares Finanzierungstableau vorlegen. Die Kommunen erwarten die Einlösung des Kanzlerworts, die Städte und Gemeinden durch die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe in Milliardenhöhe zu entlasten. Bund und Länder sind aufgefordert, tragfähige Kompromisse zu suchen, die den finanziellen Interessen der Kommunen entsprechen. Eine Kommunalisierung des neuen Leistungsrechts, wie von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und einigen Ländern gefordert, lehnt der DSTGB entschieden ab. Mit örtlicher Sozialpolitik kann die Langzeitarbeitslosigkeit nicht wirksam bekämpft werden.
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