Gewerbesteuer darf nicht zur Substanzsteuer für die Wohnungswirtschaft werden / Zeche zahlen auch die Mieter
(Berlin) - Die Kommunen sind wichtige Partner der Wohnungswirtschaft und der Mieter, Lutz Freitag, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungsunternehmen, und Dr. Franz-Georg Rips, Direktor des Deutschen Mieterbundes DMB, unterstützten vor der Presse in Berlin nachdrücklich den Wunsch der Städte und Gemeinden, eine verlässliche und zukunftssichere Finanzbasis zu erhalten. Wichtig, so beide Verbände, sei, dass bei der Gewerbesteuerreform weiter nach einem Kompromiss gesucht werde, der einerseits die besondere Rolle der Wohnungswirtschaft berücksichtige, andererseits sicherstelle, dass allein durch besondere steuerliche Gestaltungen die Steuerlast nicht minimiert werden könne. Die dringend erforderliche Konsolidierung der Gemeindefinanzen müsse sowohl auf der Einnahmen- als auch auf der Ausgabenseite ansetzen und die Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen angemessen berücksichtigen.
Lutz Freitag und Dr. Franz-Georg Rips werteten den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf eines Gemeindewirtschaftsteuergesetzes "als eine vernünftige Diskussionsgrundlage".
GdW und DMB wenden sich gegen Vorstellungen der kommunalen Spitzenverbände nach einer 100 prozentigen Einbeziehung von ertragsunabhängigen Kostenelementen in die Bemessungsgrundlage einer reformierten Gewerbesteuer. Die Mieter- und Vermietervertreter betonten, dass - jedenfalls für die Wohnungswirtschaft - die Einbeziehung ertragsunabhängiger Elemente, insbesondere der gezahlten Zinsen für aufgenommenes Fremdkapital in die Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer bzw. der künftigen Gemeindewirtschaftsteuer, nicht der richtige Weg sei. Die branchentypische Struktur der Wohnungswirtschaft, die einen durchschnittlichen Fremdkapitalanteil von 80 Prozent aufweise, müsse berücksichtigt werden. "Hier werden keine Kredite aufgenommen, um Steuerlasten zu minimieren, sondern um zu investieren, um neue Wohnungen zu bauen bzw. den Wohnungsbestand zu modernisieren", sagten Dr. Franz-Georg Rips und Lutz Freitag. "Wenn Steuerpflichtige nicht mehr nach ihrer Leistungsfähigkeit, sondern mit ihrer Substanz besteuert werden, dann führt eine solche Besteuerung dazu, dass die Entwicklung der Unternehmen und damit auch der kommunale Wirtschaftsstandort insgesamt gefährdet werden. Falls die Liquidität zur Begleichung der Substanzsteuer nicht vorhanden oder das Vermögen schon stark belastet ist, drohen sogar Insolvenzen. Letztlich müssen auch die Mieter die Zeche hierfür zahlen. Das ist das Gegenteil dessen, was die Kommunen eigentlich wollen".
Es sei für den GdW, der 3.200 Wohnungsunternehmen mit 7 Mio. Wohnungen bundesweit vertritt, völlig unverständlich, wenn Wohnungsunternehmen, die einen allseits anerkannten Beitrag zur guten Wohnraumversorgung breiter Schichten der Bevölkerung leisten, mit einer Substanzsteuer belegt werden sollen. Diese mache es den Unternehmen unmöglich, ihr soziales Engagement im Bereich des Quartiersmanagements fortzusetzen. Der Direktor des Mieterbundes wies darauf hin, dass durch erheblich steigende Steuerbelastungen ausgelöste Mieterhöhungen gleichzeitig höhere Transferleistungen für die öffentliche Hand bei Wohngeld und Sozialhilfe bewirkten. Schon deshalb sei die Einbeziehung von Zinsen in die Gewerbesteuer ungeeignet, die Finanznöte der Städte nachhaltig zu beheben. Was sie auf der einen Seite an Mehreinnahmen erzielen, müssen sie auf der anderen Seite an Wohngeld- und Sozialhilfeleistungen wieder aufwenden. Bei einer 100 prozentigen Einbeziehung der Zinslasten drohen Mieterhöhungen von wenigstens fünf Prozent. Dies sei für die Mieter - insbesondere einkommensschwache Haushalte nicht zumutbar, weil sie bereits einen erheblichen Teil ihres Einkommens für ihre Wohnung verwenden. "Hier ist das Maß voll. Mieterhöhungen sind nicht vertretbar", erklärte Dr. Rips.
GdW-Chef Freitag wies darauf hin, dass auch bei der heutigen 50 prozentigen Hinzurechnung von Zinsen in die Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer bereits faktisch eine Substanzbesteuerung für die Wohnungswirtschaft besteht, die insbesondere in Ostdeutschland schon heute große Belastungen für die Wohnungsunternehmen nach sich ziehe. Wenn sich Bundesregierung und Regierungsfraktionen darauf einigen würden, die geltende Rechtslage in diesem Punkt beizubehalten, müsste die steuertechnisch relativ komplizierte "erweiterte Kürzung" für Grundstücksunternehmen so verändert werden, dass das Kerngeschäft der Wohnungsunternehmen, nämlich die Vermietung, von der Gewerbesteuerpflicht ausgenommen werde. Dies wäre dann eine wirkliche Gleichstellung mit jenen Privatinvestoren, deren Vermietungseinnahmen im Rahmen der Einkommensteuer veranlagt werden und die keine Gewerbesteuer zahlen. Dies gelte umso mehr, wenn die ebenfalls im Gesetzgebungsverfahren befindliche Mindeststeuer realisiert würde und damit mittelbar auch die Gewerbesteuerlast erhöht.
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