Gewaltschutz für Frauen bleibt wichtiges Ziel von Gleichstellungspolitik
(Dortmund) - Der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) unterstützt den Alternativbericht zum Bericht der Bundesregierung zum "Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau". Dieser wurde am vergangenen Mittwoch von verschiedenen Frauenorganisationen, u. a. dem Deutschen Frauenrat übergeben.
Der SkF teilt die Forderungen dieser Allianz zur Gleichstellungs- und Antidiskriminierungspolitik. Der Frauenwohlfahrtsverband drängt besonders auf die Notwendigkeit der Verbesserung des Gewaltschutzes für Frauen. Zur Wirksamkeit der Strategie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen muss der schnelle, kostenlose und unbürokratische Zugang zu Schutz und bedarfsgerechter Unterstützung gewährleistet sein. Dazu gehört aus Sicht des SkF eine bundesgesetzliche Regelung zur Finanzierung von Frauenhäusern, Beratungs- und Interventionsstellen. Bereits beim letzten Alternativbericht 2008 wurde festgestellt, dass eine nachhaltige Finanzierung fehlt. Der SkF hält es daher für dringend geboten, spätestens in der nächsten Legislaturperiode einen Rechtsanspruch auf Schutz vor Gewalt einzuführen.
Darüber hinaus müsse der Mangel an Frauenhausplätzen behoben werden, der sich an der hohen Zahl abgewiesener Frauen zeigt. Es brauche, die seit Langem eingeforderte Bedarfsplanung, die sich an der vom Europarat empfohlenen Quote von einem Frauenhausplatz auf 7.500 Einwohnerinnen und Einwohner der Gesamtbevölkerung orientiert. Zudem müssen konsequenterweise die Kapazitäten und die räumliche Verteilung von Beratungs- und Interventionsstellen ausgebaut werden.
"Jede schutzsuchende Frau muss sich darauf verlassen können, dass sie zügig beraten wird und in einem Frauenhaus Aufnahme findet. Es darf nicht sein, dass Frauen mit ihren Kindern lange suchen müssen, um sich in Sicherheit bringen zu können", betonte Dr. Anke Klaus, SkF Bundesvorsitzende.
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