"Gewalt-frei? - Begrenzte Teilhabe durch freiheitsentziehende Maßnahmen?" - / Fachtagung zum Umgang mit herausforderndem Verhalten
(Berlin) - Die Tagung am 7. und 8. Juni 2018 in Berlin zielt auf einen besonders schwierigen Aspekt von Betreuung, der sich in der Praxis täglich zeigt: Die Notwendigkeit, Menschen mit stark herausforderndem, eigen- und auch fremdaggressivem Verhalten adäquat zu versorgen und zu betreuen sowie ihnen gleichzeitig auch Teilhabe zu ermöglichen. In sieben Arbeitsgruppen bearbeiten die Teilnehmenden Themen wie Deeskalationsmanagement, ärztliche Zwangsmaßnahmen und rechtliche Grenzen bei herausforderndem Verhalten von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mittels guter Beispiele aus verschiedenen Bundesländern. Die internationale Perspektive bringt Roland Schwarz von Helse Førde ein, der am zweiten Tag über "Menschen mit herausforderndem Verhalten in den Kommunen Norwegens" spricht. Prof. Ingmar Steinhart (Vorstand der v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel, Bielefeld) stellt in seinem Vortrag "Inklusion ist in Norwegen unteilbar - und in Deutschland? Bleibt es Utopie, Vision oder scheint ein 10-Jahres-Plan Made in Germany möglich?" den Bezug zu den hiesigen Verhältnissen her.
Doch wollen die Fachleute sich nicht allein über Best Practice verständigen, sondern auch den Kontakt mit der Politik suchen, die den rechtlichen und finanziellen Rahmen in diesem sehr schwierigen Feld der Betreuung absteckt. Daher bildet die Podiumsdiskussion zum Abschluss der beiden Tage in Berlin einen wichtigen Eckstein in der Fachtagung. An ihr nehmen von der politischen Seite neben Corinna Rüffer, MdB und Sprecherin für Behindertenpolitik und Bürgerangelegenheiten der Grünen-Bundestagsfraktion sowie Wilfried Oellers, MdB und behindertenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, auch der neue Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen Jürgen Dusel teil. Dusel erklärte: "Ich begrüße es, dass der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe dieses wichtige Thema zum Gegenstand der Fachtagung gemacht hat. Die UN-Behindertenrechtskonvention gibt auch bei diesem Thema einen klaren Maßstab vor. Freiheitsentzug ist ein ganz massiver Eingriff in die Grundrechte von Menschen. Ich bin mir sicher, dass wir alle von den guten Beispielen lernen können, wie sich freiheitsentziehende Maßnahmen vermeiden lassen."
Dr. Ilka Sax-Eckes, BeB-Vorstandsmitglied, empfiehlt noch einmal ausdrücklich die 2017 aktualisierte Handreichung des BeB "Freiheitsentziehende Maßnahmen (im Rahmen des § 1906 BGB)" und erhofft sich langfristig von der Tagung: "Dieses Thema muss sowohl in der Fachwelt als auch in der politischen und rechtlichen Diskussion einen prioritären Platz einnehmen. Einrichtungen und Dienste dürfen mit dieser schwierigen Thematik nicht allein gelassen werden".
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB)
Dr. Thomas Schneider, Pressesprecher
Invalidenstr. 29, 10115 Berlin
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