Pressemitteilung | DIHK - Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.

Gewährleistungsfristen: Wirtschaft begrüßt Verzicht auf drei Jahre

(Berlin) - Das Bundesjustizministerium hat angekündigt, die Gewährleistungsfristen von sechs Monaten auf lediglich zwei Jahre zu verlängern. Die Spitzenverbände von Industrie und Handel, der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), die Bundesvereinigung Deutscher Handelsverbände (BDH) und der Deutsche Industrie- und Handelstag (DIHT), begrüßten am 19. April in Berlin die Entscheidung: Damit sei die ursprünglich geplante Verlängerung der Gewährleistungsfristen auf drei Jahre vom Tisch. Gegen eine Verlängerung über zwei Jahre hinaus hatten sich zuletzt BDI-Präsident MICHAEL ROGOWSKI, BDH-Präsident HERMANN FRANZEN und DIHT-Präsident LUDWIG GEORG BRAUN in gemeinsamen Schreiben an Bundesjustizministerin HERTA DÄUBLER-GMELIN und Bundeswirtschaftsminister WERNER MÜLLER ausgesprochen.

Die Wirtschaftsverbände zeigten sich jetzt zufrieden, dass den Unternehmen nun eine weitere Kostensteigerung erspart bleibe, da die Bundesregierung im Rahmen ihrer Schuldrechtsreform den von der europäischen Verbrauchsgüterrichtlinie vorgegebenen Haftungszeitraum von zwei Jahren nicht mehr überschreiten will. Dabei wiesen sie darauf hin, dass schon die Vervierfachung der Fristen von sechs Monaten auf zwei Jahre eine erhebliche Mehrbelastung für die Wirtschaft bedeute. Aus Sicht der drei Spitzenverbände ist die jetzt gefundene Lösung, für die sich auch das Bundeswirtschaftsministerium eingesetzt hatte, ein akzeptabler und sachgerechter Kompromiss zwischen den Interessen von Verbrauchern und Wirtschaft. Er werde auch dem Ziel der europäischen Harmonisierung gerecht.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Industrie- und Handelstag (DIHT) Breite Str. 29 10178 Berlin Telefon: 030/203080 Telefax: 030/203081000 Albrecht von der Hagen (BDI): 030/2028565 Hubertus Pellengahr (BDH): 030/72625060 Peter Blume (DIHT): 030/203081602

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