GEW Bayern begrüßt die Förderrichtlinie zur Anschaffung von Lehrerdienstgeräten, weist aber auf Mängel hin!
(München) - Mit einem Sonderbudget können nun auch in Bayern Dienstgeräte für Lehrerinnen und Lehrer angeschafft werden. Am 13. Januar 2021 veröffentlichte die Staatsregierung die Förderrichtlinie "SoLD", nach der sich die kommunalen Sachaufwandsträger richten können. Die GEW Bayern begrüßt diesen überfälligen Schritt. Dennoch soll darauf hingewiesen werden, dass es sich für Kommunen keinesfalls um ein "Sorglos-Paket" handelt.
Dienstgeräte für Lehrkräfte sollten nach Ansicht der GEW schon lange eine Selbstverständlichkeit sein. Gerade in Zeiten von Schulschließungen ist eine professionelle digitale Ausstattung unabdingbar und bildet die Grundlage für zeitgemäßes Unterrichten. Darüber hinaus sind Lehrer*innengeräte ein wichtiger Schritt in Richtung einer datenschutzkonformen und rechtssicheren Arbeitsumgebung.
Mit dem "Sonderbudget Lehrerdienstgeräte" stellen der Freistaat Bayern und die Bundesrepublik Deutschland insgesamt 92,8 Millionen Euro zur Verfügung. Pro Gerät sind 1000 Euro veranschlagt, inklusive einer Verwaltungspauschalte von 250 Euro. Rechnerisch können damit nicht alle bayerischen Lehrkräfte (ca. 140.000) ausgestattet werden. Wollen kommunale Sachaufwandsträger dennoch allen Lehrkräften Geräte zur Verfügung stellen, muss der Betrag aufgestockt werden.
Dazu der stellvertretende GEW-Vorsitzende Florian Kohl: "Es besteht Anlass zur Sorge, dass finanzschwache Kommunen diese Leistung entweder nicht erbringen können oder die Förderung im schlimmsten Fall nicht abrufen. Hinzu kommt, dass Kommunen derzeit im Unklaren gelassen werden, ob es nach dem angesetzten Zeitraum von drei Jahren eine Folgemaßnahme geben wird. Aus unserer Sicht muss die Staatsregierung hier für Transparenz sorgen. Es handelt sich um langfristige und wiederkehrende Ausgaben, mit denen Kommunen nicht allein gelassen werden dürfen - vor allem nicht in der ohnehin angespannten Pandemie-Situation."
Die GEW Bayern ist der Meinung, dass der Freistaat als oberster Dienstherr unter Berücksichtigung der Arbeitsstättenverordnung alle Lehrkräfte mit hochwertigen und vergleichbaren Geräten ausstatten muss. Arbeitsgeräte dürfen nicht vom Dienstort bzw. von der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommune abhängen. Die Staatsregierung hat hier für Ausgleich zu sorgen bzw. die Fördersumme entsprechend anzupassen.
Der GEW-Digitalisierungsexperte Joscha Falck ergänzt: "Die aktuellen Hinweise zum Sonderbudget für Lehrerdienstgeräte lassen Aspekte der konkreten Ausgestaltung vor Ort weitestgehend außer Acht. Die Verantwortung wird an die ohnehin stark geforderten Schulleitungen übertragen, die ausgehend vom schulischen Bedarf in den Austausch mit dem zuständigen Sachaufwandsträger gehen sollen."
Die GEW Bayern weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Lehrkräfte an diesen Gesprächen zu beteiligen sind. Überdies sollten Dienstgeräte nicht bloß beschafft, sondern in ein professionelles Management-System eingebunden werden, ebenso wie IT-Fachkräfte für Schulung, Wartung und Support zur Verfügung stehen müssen. Dass zentral erhobene Nutzer*innendaten unnötig gespeichert oder gar zu Kontrollzwecken missbraucht werden, muss aus Sicht der GEW verhindert werden.
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