GEW: "Arbeitszeitgesetz darf nicht ausgehebelt werden" / Bildungsgewerkschaft zur geplanten Änderung des Gesetzes
(Frankfurt am Main) - Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) begrüßt generell das zügige Aufspannen eines Rettungsschirms in der Corona-Krise. Sie lehnt aber die geplante Änderung des Arbeitszeitgesetzes ab. "Politik darf jetzt gesellschaftliche Grundwerte und -überzeugungen nicht in Frage stellen. Diese zeigen ihren wahren Wert erst in der Krise", sagte GEW-Vorsitzende Marlis Tepe am Donnerstag in Frankfurt a.M. mit Blick auf die Entscheidungen im Bundesrat am Freitag. Zur Bewältigung der Corona-Krise müsse flexibles Handeln auf allen Ebenen ermöglicht werden, dabei sei jedoch stets die Verhältnismäßigkeit der Mittel zu beachten. "Den Schutz für die Beschäftigten abzubauen, die die Gesellschaft schützen und dafür arbeiten, dass andere Menschen versorgt werden, ist der falsche Weg", hob die GEW-Vorsitzende hervor.
Sie meldete erhebliche Bedenken an Plänen der Bundesregierung an, nach denen das Arbeitsministerium die Möglichkeit bekommen soll, in Notfällen durch Rechtsverordnung bundesweit Ausnahmen vom Arbeitszeitgesetz zu erlassen, die über die in diesem Gesetz, den Verordnungen und den Tarifverträgen vorgesehenen Ausnahmen hinausgehen. "Das Arbeitszeitgesetz gehört zum Kern der Arbeitnehmerschutzrechte - Sonderregelungen, die im öffentlichen Interesse dringend nötig sind, sind jetzt schon möglich", betonte Tepe. "Die geplante Ausnahmeregelung birgt die Gefahr, zum Türöffner für Lockerungen der Arbeitszeitschutzregelungen zu werden." So werde beispielsweise nicht näher definiert, was mit dem Begriff "Notfälle" gemeint sei. "Schutzvorschriften allein ins Ermessen der Exekutive zu stellen und keine Eckpunkte und Mindeststandards festzulegen, ist ein Spiel mit dem Feuer", unterstrich Tepe. Immerhin sei nach Einwänden der Gewerkschaften der Kabinettsentwurf, in dem der Eingriff in das Arbeitszeitgesetz unbefristet vorgesehen war, im Bundestag mit Befristung beschlossen worden.
Info: Geplant ist ein Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung aufgrund des Coronavirus' (Sozialschutz-Paket). In dem Entwurf ist auch eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes vorgesehen.
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