Geteiltes Echo zu neuen EU-Regeln für Automobilvertrieb und -service / Mittelständische Kfz-Unternehmen fordern Rechtsicherheit / Expertengespräch mit Europaparlamentsabgeordnetem Dr. Andreas Schwab / Wettbewerb zugunsten der Verbraucher und Autohäuser schützen
(Donaueschingen) - Auf ein geteiltes Echo stoßen bei den mittelständischen Autohäusern und Kfz-Meisterbetrieben die Pläne der EU-Wettbewerbskommission zur Neuregelung des Automobilvertriebs und -service ab 1. Juni 2010. Die EU möchte für den Aftersales-Bereich eine sektorspezifische Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) schaffen, die jedoch nur noch wenige Kernbeschränkungen enthält.
Für den Vertrieb soll die bisherige Regelung bis 31. Mai 2013 verlängert werden. Anschließend wird es in diesem Bereich keine verbindlichen sektorspezifischen Regelungen mehr geben. "Positiv bewerten wir, dass die Regelungen der heutigen Kfz-GVO im Neuwagenbereich um drei Jahre verlängert und im Bereich Service- und Ersatzteile grundsätzlich das heutige System beibehalten werden soll", stellte Dr. Harry Brambach, Präsident des baden-württembergischen Kraftfahrzeuggewerbes, anlässlich eines Fachgespräches zwischen regionalen Automobilhändlern und Servicebetrieben, dem Verband des Kraftfahrzeuggewerbes Baden-Württemberg sowie dem südbadischen Europaparlamentsabgeordneten Dr. Andreas Schwab in Donaueschingen klar. Ab 1. Juni 2013 schwächten die geplanten neuen Regeln jedoch die Autohäuser, da die Automobilhersteller ihren Vertriebspartnern künftig vorschreiben könnten, bis zu 80 Prozent des Gesamtbezuges für Neuwagen einer einzigen Marke aufzuwenden. Zudem seien der Mehrmarkenvertrieb und zahlreiche Händlerschutzvorschriften in Gefahr. Problematisch sei zudem, dass im Bereich Aftersales die bisherigen klaren Regelungen entfallen sollen. "Dadurch wird die Rechtsunsicherheit zunehmen. Der Kfz-Sektor ist jedoch einer der wichtigsten Wirtschaftszweige in Baden-Württemberg und der EU. Wir brauchen vor allem in Krisenzeiten Rechts- und Planungssicherheit hinsichtlich der für uns geltenden wettbewerbsrechtlichen Regeln", so Brambach weiter. "Letztlich bedeutet weniger Wettbewerb im Automobilsektor auch Nachteile für Autokäufer und Werkstattkunden." Nach den Worten des Verbandspräsidenten stehe die geplante Neuregelung in deutlichem Widerspruch zum Schutz der kleinen und mittelständischen Unternehmen, dem sich die Europäische Union im sogenannten Small Business Act verschrieben hat. "Aus Sicht der Hersteller bietet der Wechsel zur Vertikal-GVO die Chance zu einer Verschlankung der gesetzlichen Regelungen und damit zu weniger Bürokratie. Allerdings gibt es auch einige Punkte, wo die neue Regelung noch nachgebessert werden muss. Die Neuregelungen müssen in der jetzigen Situation den Automobilsektor stärken; sie dürfen keinesfalls zu Verunsicherung in der Branche führen. Das Gespräch heute hat gezeigt, dass der jetzige Vorschlag dafür noch nicht wirklich ausreicht", betont der südbadische Europaabgeordnete Dr. Andreas Schwab.
Quelle und Kontaktadresse:
Verband des Kraftfahrzeuggewerbes Baden-Württemberg e.V.
Pressestelle
Motorstr. 1, 70499 Stuttgart
Telefon: (0711) 8398630, Telefax: (0711) 83986320