Pressemitteilung | k.A.

Gesundheitsreform: VKVD fordert niedrigere Zuzahlungen

(Berlin) - Keinen Jubel haben die Eckpunkte einer von allen Parteien getragenen Gesundheitsreform beim Verband der Krankenversicherten Deutschlands (VKVD) ausgelöst. "Die Patientenrechte werden durch die Reform zwar gestärkt. Doch ob die Versicherten wirklich nicht stärker belastet werden, als Arbeitgeber und Leistungserbringer muss sich erst noch herausstellen", zweifelte VKVD-Präsident Heinz Windisch gestern nach einer Pressekonferenz von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt und Unionsverhandlungsführer Horst Seehofer. In der Konferenz hatte Seehofer auf die ausgewogene Belastung aller Beteiligten besonders hingewiesen.

Was der Versicherte durch niedrigere Beitragssätze spare, so der VKVD-Präsident, reiche bei weitem nicht aus, um die Zusatzkosten durch höhere Zuzahlungen oder private Absicherung der Zahnbehandlung und von Sehhilfen zu decken. Die Zuzahlung, die sich bis auf zehn Euro pro Behandlung und verordneter Leistung steigern könne, sei bei weitem zu hoch. "Der VKVD wird im Gesetzgebungsverfahren alles tun, um hier zu sozial verträglicheren Sätzen zu kommen," betonte Windisch. Außerdem werde der Verband gegen die Praxisgebühr von zehn Euro - Windisch sprach von einer "Arztbesuch-Verhinderungsgebühr" - vorgehen. Denn sie führe dazu, dass notwendige Behandlungen verschleppt werden und damit auf die Solidargemeinschaft hohe Folgekosten zukämen.

"Akzeptabel" nannte der VKVD-Präsident dagegen die Herausnahme der Zahnbehandlung aus dem Leistungskatalog der Kassen. Denn jeder könne durch Zahnpflege und Vorbeugung Zahnerkrankungen beeinflussen. Auch versicherungsfremde Leistungen hätten in der Krankenversicherung nichts zu suchen.

Erfreut zeigte sich Windisch, dass das Konsenspapier eine Reihe der Forderungen erfüllt, die sein Verband Anfang des Jahres vorgelegt hatte, etwa das qualifizierte Anhörungsrecht der Versichertenverbände, ein finanzieller Anreiz für Teilnehmer an Vorsorgeprogrammen und die Einführung eines Patientenbeauftragten. Im Eckpunktepapier findet sich auch die VKVD-Forderung nach stärkerer Kostentransparenz in den Krankenkassen, die Einschränkung ihrer Verwaltungsausgaben und die Verpflichtung der Ärzte zur Qualitätssicherung und Weiterbildung wieder. Windisch: "Dies sind positive Ansätze, die nun im Gesetzgebungsverfahren weiterentwickelt werden müssen. Entscheidend ist, was hinten rauskommt."

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Krankenversicherten Deutschlands e.V. ( VKVD ) Bleibtreustr. 24, 10707 Berlin Telefon: 030/88625287, Telefax: 030/88625326

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