Pressemitteilung | AOK - Bundesverband

Gesundheitsreform tritt ab Januar in Kraft

(Bonn) - Nach Ansicht des AOK-Bundesverbandes enthält das am 17. Oktober vom Bundestag verabschiedete "Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung" (GMG) eine Reihe begrüßenswerter Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der Patientenversorgung und zum Abbau von Versorgungsdefiziten. Die AOK wird von diesen neuen Möglichkeiten im Interesse von besserer Versorgung intensiv Gebrauch machen. Hierzu gehören auch Maßnahmen zur Stärkung der Patientensouveränität.

Zu einer stärkeren Patientenorientierung werde unter anderem auch die Weiterentwicklung der integrierten Versorgung beitragen. Allerdings sei ein noch wesentlich stärkerer und flexiblerer Vertragswettbewerb notwendig, um Produktivitätssteigerungen in der Gesundheitsversorgung zu erzielen, so Ahrens weiter.

Entlastung der Versicherten

Das Gesetz werde zu einer Entlastung der Beiträge der Arbeitgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung führen, während die Entlastung der Beiträge der Kassenmitglieder überwiegend durch Leistungsausgrenzungen erreicht werde und damit letztlich vorwiegend von den Patienten bezahlt werden müsse. Die nachhaltige Stärkung der Finanzkraft der Kassen muss Inhalt des nächsten Reformkonsenses sein.

Einer langjährigen Forderung der AOK entspreche im GMG die Wieder-Inkraftsetzung der Festbetragsregelung für Analog-Arzneimittel unabhängig von Patentschutzlaufzeiten. Dies fördere einen preisstabilisierenden Wettbewerb in einem wachsenden Marktsegment und werde dazu beitragen, die überdurchschnittlichen Ausgabenanstiege für Arzneimittel zu bremsen.

Ebenso werde mit der Öffnung des Arzneimittelvertriebs für qualitätsgesicherten Versandhandel den Interessen der Versicherten an einer effizienten Versorgung gefolgt, wenn auch die Öffnung für Mehrbesitz noch sehr restriktiv bleibe. In der Gesamtbetrachtung des Gesetzentwurfs konstatiert die AOK neben der finanziellen Mehrbelastung für Versicherten und Patienten auch Maßnahmen zur Steigerung von Qualität und Effizienz der medizinischen Versorgung durch mehr Vertragswettbewerb, die durchaus Handlungsspielraum zur Hebung von Wirtschaftlichkeitsreservenbieten. Diese Reserven wird die AOK im Interesse der Patienten und Versicherten voll ausschöpfen.

Die AOK bekräftigte in diesem Zusammenhang ihr Ziel, alle Einsparmöglichkeiten auszuschöpfen und - soweit es die kassenindividuelle Vermögenssituation zulasse - Einsparungen durch Beitragssatzsenkungen im Jahre 2004 an die Versicherten weiterzugeben. Jede Krankenkasse werde schon aus Wettbewerbsgründen alles tun, um möglichst geringe Beitragssätze anbieten zu können.

Quelle und Kontaktadresse:
AOK - Bundesverband Kortrijker Str. 1, 53177 Bonn Telefon: 0228/8430, Telefax: 0228/843502

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