Gesundheitsreform: Neuerungen für die Pflege kommen!
(Essen) - Die Vertreter der Leistungserbringerverbände zeigen sich vom Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz GKV-WSG), dem am 16. Februar 2007 der Bundesrat zugestimmt hat, enttäuscht: "Wer sich - wie wir - erhofft hatte, dass die Gesundheitsreform zum Anlass genommen wird, sich ausdrücklich für die häusliche Krankenpflege auszusprechen, der ist enttäuscht worden", so Michael Jakubiak, 1. Vorsitzender des Bundesverbandes Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V.
Doch das Gesetz sieht auch positive Neuerungen für die Pflege vor. So wird:
- die Integrierte Versorgung für die ambulante und stationäre Pflege geöffnet,
- ein Rechtsanspruch auf geriatrische Rehabilitation eingeführt,
- die ambulante Palliativversorgung ausgebaut,
- der Anspruch auf Hilfsmittel für Schwerstpflegebedürftige präzisiert.
"Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung!" freut sich der Hauptgeschäftsführer des bad e.V., Ulrich Kochanek. "Die Pflege stellt einen der wichtigsten und zukunftsweisendsten Leistungsbereiche im Gesundheitswesen überhaupt dar - jede Stärkung und jeder Ausbau dieses Sektors ist zu begrüßen."
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen e.V. (bad)
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