Gesundheitsreform drückt sich um Strukturfragen
(Köln) - Die Gesundheitsreform war angetreten für mehr Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit in der Finanzierung und für mehr Eigenverantwortung der Versicherten zu sorgen.
Eine erste Prüfung der jetzt vorliegenden Ergebnisse zeigt: Es ist nicht ein einziger Schritt Richtung Nachhaltigkeit erreicht worden. Die notwendige neue Balance zwischen Kapitaldeckung und Umlagefinanzierung ist nicht angegangen worden, obwohl die PKV überzeugende Angebote z.B. beim Krankengeld mit Kapitaldeckung und damit mehr Generationengerechtigkeit vorgelegt hatte.
Immerhin sind Schritte zur Schaffung von mehr Eigenverantwortung unternommen worden. Die Ausgliederung des Zahnersatzes geht in die richtige Richtung. Bedauerlich ist aber, dass offensichtlich der Mut für eine echte Privatisierung gefehlt hat. Die GKV wird als Sozialversicherung kaum in der Lage sein, in einen fairen Wettbewerb mit der PKV einzutreten.
Fairer Wettbewerb heißt:
- gleiche Kalkulationsvorschriften für alle Anbieter,
- keine Verwendung von Sozialversicherungskapital und personal für das Zahnersatzangebot,
- gleiche Steuervorschriften,
- keine Verwendung von Adressen aus den Sozialversicherungsbeständen.
- Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin).
Dies alles kann nur in eigenen Unternehmen erfolgen.
Die PKV wird sehr darauf zu achten haben, dass bei der Ausfertigung des Gesetzes diese Spielregeln des fairen Wettbewerbs auch eingehalten werden. Ein unfairer Wettbewerb käme einer Scheinausgliederung des Zahnersatzes gleich.
Die ebenfalls vorgesehene Vermittlung von durch PKV-Unternehmen angebotenen Zusatzversicherungen durch die GKV ist eindeutig ein Schritt in die falsche Richtung. Jede Vermittlung von Zusatzangeboten durch die GKV ist ein Eingriff in einen funktionierenden Markt für Zusatzversicherungen, der seit Jahrzehnten erfolgreich funktioniert.
Die Gesamtschau des jetzt bekannt gewordenen Einigungsergebnisses zeigt, dass das Ziel von mehr Nachhaltigkeit verfehlt wurde. Wir werden das Zahnersatzmodell streng an den Kriterien eines fairen Wettbewerbs prüfen. Eine Scheinlösung, bei der es lediglich um einen Sonderbeitrag in der GKV für Zahnersatz geht, wäre die Ausgliederungsentscheidung nicht wert gewesen, so Verbandsdirektor Dr. Volker Leienbach.
Quelle und Kontaktadresse:
Verband der privaten Krankenversicherung e.V.
Bayenthalgürtel 26, 50968 Köln
Telefon: 0221/376620, Telefax: 0221/3766210