Gesundheitspolitik / Ärztliche Versorgung im ländlichen Raum verbessern
(Berlin) - Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) begrüßt, dass die Bundesregierung mit dem Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstruktur konkrete Maßnahmen ergreifen will, um dem Ärztemangel in ländlichen und strukturschwachen Gebieten entgegenzuwirken.
"Die qualitativ hochwertige, flächendeckende und ortsnahe medizinische Versorgung ist ein entscheidender Standortfaktor für die Zukunftsfähigkeit der Städte und Gemeinden sowie ein Grundanliegen der Bürgerinnen und Bürger", betonte das Geschäftsführende Präsidialmitglied des DStGB, Dr. Gerd Landsberg, heute anlässlich der Kabinettsentscheidung in Berlin.
Der DStGB setzt sich seit längerem für die Sicherstellung einer flächendeckenden und bedarfsgerechten medizinischen Versorgung in den ländlichen Räumen sowie in strukturschwachen Gebieten ein. In dünn besiedelten Gebieten müssen Hausärzte mehr als doppelt so viele Einwohner versorgen wie in der Stadt. Es fehlen in den nächsten 5 Jahren dort rund 20.000 niedergelassene Ärzte. "In ländlichen Räumen ist keine ausreichende Versorgung mit Haus- und Fachärzten gewährleistet", beklagte Landsberg. Die Situation verschlechtere sich noch, wenn viele Ärzte demnächst in den Ruhestand gingen. Eine älter werdende Gesellschaft ist aber auf medizinische Versorgung direkt am Wohnort angewiesen.
Bislang hat es nur punktuelle Regelungen zur Verbesserung der Situation gegeben. Mit dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf werden aber die Möglichkeiten eröffnet, die wohnortnahe medizinische Versorgung der Bevölkerung nachhaltig zu verbessern. Der DStGB begrüßt insbesondere die flexible Ausgestaltung der Bedarfsplanung, die Berücksichtigung der demographischen Entwicklung, die finanzielle Besserstellung von Ärztinnen und Ärzten in strukturschwachen Gebieten, sowie den Ausbau mobiler Versorgungskonzepte. Bei der Bedarfsplanung fordert der DStGB jedoch Mitgestaltungsbefugnisse der Kommunen. "Städte und Gemeinden sollten bei der Gestaltung medizinischer Versorgungsstrukturen stärker eingebunden werden", forderte Landsberg. Dies gilt auch für die Möglichkeit zum Betrieb von Gesundheitszentren. Hier sind die geplanten Regelungen noch zu restriktiv.
Ausdrücklich begrüßt der DStGB den beabsichtigten Ausbau der Telemedizin. "Dies wird aber nur gelingen, wenn der Breitbandausbau vorangetrieben und in Deutschland endlich ein flächendeckendes Hochgeschwindigkeitsnetz vorhanden ist", so Landsberg abschließend.
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