Gesundheitsmodernisierungsgesetz diskriminiert arme Frauen / pro familia-Bundesverband fordert Zugang aller Sozialhilfeempfängerinnen zu kostenlosen Verhütungsmitteln
(Frankfurt am Main) - Der pro familia-Bundesverband hat die Gesetzeslage zur Übernahme der Kosten für Familienplanung für Sozialhilfeempfängerinnen kritisiert. Durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz stehen sich seit Januar 2004 zwei gegensätzliche Bestimmungen gegenüber: Der § 36 des Bundessozialhilfegesetz sieht grundsätzlich eine Hilfe zur Familienplanung für Sozialhilfeempfängerinnen vor. Laut dem Gesundheitsmodernisie¬rungsgesetz dagegen erhalten Sozialhilfeempfängerinnen nur noch die Leistungen, welche die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen. Verhütungsmittel sind somit ausgeschlossen. Viele Kommunen beziehen sich darauf, dass das Gesundheitsmodernisierungsgesetz über der Sozialgesetzgebung stehe und verweigern die Übernahme der Kosten für Verhütungsmittel. Andere hingegen übernehmen die Kosten weiter, jedoch ohne verbindliche Rechtsgrundlage und damit auch ohne Rechtsanspruch für die betroffenen Frauen.
Mit dieser Regelung wird gegen das Menschenrecht auf Familienplanung verstoßen, sagt Dr. Gisela Notz, Vorsitzende des pro familia-Bundesverbands. Schwangerschafts¬verhütung darf nicht an mangelnden finanziellen Mitteln scheitern oder daran, dass Frauen in der falschen Stadt wohnen!. Deutschland habe auf der Internationalen Konferenz für Bevölkerung und Entwicklung 1994 in Kairo zugesagt, sich für den allgemeinen Zugang zu sicheren und verlässlichen Familienplanungsmethoden einzusetzen. Die derzeitige gesetzliche Regelung schränkt diesen Zugang für ärmere Frauen massiv ein. Deshalb fordert pro familia die Bundesregierung auf, die Kostenübernahme für Sozialhilfeempfängerinnen neu zu regeln.
Quelle und Kontaktadresse:
PRO FAMILIA Deutsche Gesellschaft für Familienplanung, Sexualpädagogik und Sexualberatung e.V., Bundesverband
Stresemannallee 3, 60596 Frankfurt
Telefon: 069/639002, Telefax: 069/639852
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