Gesundheitsfonds soll Planspiel sein / BKK Landesverband Hessen bringt virtuellen Morbi-RSA ins Spiel und fordert Testphase
(Frankfurt am Main) - Der Rücktritt des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesversicherungsamt hat die Diskussion über den Fortgang den Reformprozess in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) neu entflammt. Die Hessischen Betriebskrankenkassen (BKK) fordern eine Aussetzung des bundeseinheitlichen Beitragssatzes ab Januar 2009.
Wenn der Gesundheitsfonds nicht seriös vorbereitet und wissenschaftlich fundiert ist, muss das Projekt verschoben oder anders angegangen werden, plädiert der Vorstandsvorsitzende des BKK Landesverbandes Hessen, Jürgen Thiesen. Sein Vorschlag: Die GKV solle auch im kommenden Jahr individuelle Beitragssätze kalkulieren und sich hierbei auf derzeitig praktizierte Verfahren stützen. Ideal wäre ein parallel angelegter, virtueller Gesundheitsfonds, der den faktisch ausgesetzten Einheitsbeitrag modellhaft kalkuliert. Somit wäre der für den Fonds notwendige morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) zu dessen Vorbereitung Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt die Berater berufen hatte ein Planspiel, welches bei Bewährung und Praktikabilität scharf geschaltet werden kann.
Thiesen deutet den Rückzug der Experten als Anstiftung zur Notbremsung. Der Gesundheitsfonds und dessen Finanzierung sei ein Experiment an Beitragszahlern und Patienten. Dies auszusprechen verdiene Respekt.
Erst im Januar 2008 legte der Beirat mit zweimonatiger Verspätung seine Empfehlungen vor und löste Kontroversen aus: AOK, BARMER und DAK lehnen den schmalen Korridor ausgleichsfähiger Diagnosen ab. Andere Kassen allen voran die BKK kritisieren die unklare Definition von Morbidität. Vorgeschlagen sind 80 ausgleichsfähige Krankheitsgruppen, die sich aus 197 komplizierten Diagnosen und deren Kombinationen zusammensetzen. Solch eine Clusterung, so Thiesen, sei versicherungsmathematisch nicht handhabbar.
Noch sieht der Reformzeitplan vor: Im Herbst wird ein einheitlicher Beitragssatz festgestellt, der ab 1. Januar 2009 bundesweit Verbindlichkeit erlangt. Kommen einzelne Krankenkassen mit den aus dem Fonds zugeteilten Einnahmen nicht aus, müssen die Arbeitnehmer Sonderbeiträge entrichten. Idealerweise erstatten die Kassen ihren Mitgliedern jedoch Beitragsanteile zurück. Die Höhe kassenindividueller Aufschläge oder eventueller Rückzahlungen ergibt sich aus tatsächlichen Kosten je Versicherten im Verhältnis zur Alimentierung einzelner Kassen durch den Gesundheitsfonds. Zur möglichst gerechten Verteilung der Beitragseinnahmen soll der Morbi-RSA die Versicherungsmathematik begründen.
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