Pressemitteilung | Berufsverband Deutscher Nervenärzte e.V. (BVDN)

Gesundheits-Lotto Aut-idem: Der Verlierer ist der chronisch-kranke Patient!

(Frankfurt a. M.) - Fast überfallartig wurde am 23. Februar das Arzneimittelausgabenbegrenzungsgesetz AABG dem deutschen Gesundheitswesen übergestülpt. Es enthält unter anderem die neue Aut-idem-Regelung. Danach soll der bisherige Ausnahmefall, dass der Arzt dem Apotheker die Auswahl unter mehreren wirkstoffgleichen Arzneimitteln gestattet, zum Regelfall werden. Dies führt vor allem bei chronisch Kranken - hier besonders bei psychischen und neurologischen Patienten - zu einer Fülle von Problemen und zu großer Unsicherheit. Bei einer Pressekonferenz am 26. März in Frankfurt bringt es RA Herbert Wartensleben, Stollberg, auf den Punkt: "So viel Unprofessionalität, wie im AABG steckt, habe ich noch nie auf einem Haufen entdeckt!" Denn es sind weder die Haftungsfragen im Detail geklärt, noch die genaue Handhabe des Gesetzes. Wer haftet beispielsweise für einen Unfall, den ein Epilepsiepatient auf Grund aut-idem bedingter Nebenwirkungen verursacht? Dr. Krämer, Zürich, erklärt: "Das therapeutische Fenster, in dem ein Epilepsiepatient therapiert werden kann, ist sehr schmal. Wird durch aut-idem jetzt das Medikament gewechselt, kann es zu Nebenwirkungen oder gar erneuten Anfällen kommen." Dadurch steigt die Gefahr, ungewollt einen Unfall zu verursachen, dramatisch an. Auch Professor Peter Wolf, Bielefeld, ist überzeugt: "Patienten, die gemäß ihrer individuellen therapeutischen Schwelle eingestellt sind, müssen beim gleichen Präparat bleiben. Sonst besteht die Gefahr eines Rezidivs!" Auch bei bipolaren Störungen, zu denen z. B. die Depression und Manie zählen, sind die Gefahren eines durch Substitution ausgelösten Rückfalls nicht zu unterschätzen. Professor Jörg Walden von der deutschen Gesellschaft für bipolare Störungen mahnt: "Rückfälle in eine Manie oder Depression können tödlich sein!" Wieder einmal sind die Patienten, vor allem die chronisch, psychisch und neurologisch Kranken, die Leidtragenden und müssen ausbaden, was die Regierung verbockt hat. So weit darf es nicht kommen! Sind wir auf dem Weg zum Krankenkassenstaat? Eine Frage, die am Ende in den Raum gestellt wurde.

Quelle und Kontaktadresse:
Berufsverband Deutscher Nervenärzte e.V. (BVDN) Hammer Landstr. 1 a 41460 Neuss Telefon: 02131/2209920 Telefax: 02131/2209922

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