Gesundheit nicht zum Spielball des Wettbewerbs verkommen lassen!
(Unterhaching) - Den vorliegenden Entwurf und die aktuelle Entwicklung des GKV-Versorgungsgesetzes haben die Mitgliedsverbände der GFB in einer Klausur mit erheblichen Vorbehalten beurteilt. Sie sehen die Gefahr der Einführung rein merkantiler Verhaltensmuster sowie staatsmedizinischer Auswüchse und eine erhebliche Bedrohung der Freiberuflichkeit, die Basis der Effizienz des Deutschen Gesundheitssystems ist. Um ein Aufweichen der grundlegenden Prinzipien zu vermeiden, fordert die GFB entsprechende Korrekturen des Gesetzesentwurfs. Zur Vermeidung von Fehlinterpretationen hat die GFB den Begriff "ambulante spezialfachärztliche Versorgung" reklamiert.
Mehrfach hat die GFB die Entwicklung eines Versorgungsgesetzes mit dem Ziel, die Versorgung nachhaltig zu sichern und seine Effizienz zu stärken, begrüßt. Sie hat den Diskussionsprozess aktiv begleitet und wird dies auch weiterhin tun. Vordringliches Ziel des Gesetzes muss die Integration der Leistungserbringer unter Beachtung ihrer Kompetenzen und ihrer Leistungsstärke in einem geordneten Wettbewerb sein.
Durch die Definition der Nahtstellen der ambulanten fachärztlichen Versorgung zur Klinik einerseits und zur allgemeinmedizinischen/hausärztlichen Versorgung andererseits ergeben sich Einsparpotentiale für beide Seiten und die Voraussetzung für eine deutliche Steigerung der Versorgungsqualität. Eine generelle Öffnung der Kliniken im Sinn der §§ 115b, 116b und 118 lehnt die GFB aus Gründen der Qualität ab.
Sie votiert für die Beibehaltung der persönlichen Ermächtigung und fordert den Überweisungsvorbehalt zur ambulanten spezialfachärztlichen Leistungserbringung durch den Facharzt wie auch die grundlegende Differenzierung der Leistungen in § 116b. Eine neue Versorgungsebene bringt keine Effizienz. Allein die Qualität ist entscheidend. Dementsprechend wünscht sich die GFB ein Anhörungsrecht bei der Definition ambulanter spezialfachärztlicher Leistungen und der Bedarfsplanung. Fehlplanungen und Versorgungslücken könnten dadurch vermieden werden.
Die Entwicklung des Gemeinsamen Bundesausschusses zu einer medizinischen Superinstitution sieht die GFB mit allergrößten Vorbehalten. Sicherstellung, Qualitätssicherung und Honorarabrechnung sind durch die ärztliche Selbstverwaltung der
KVen gegeben.
Sofern die Gesetzesinitiative nicht die Grundlage für eine strukturierte, kompetenzgewichtete und wirtschaftliche Versorgung mit definierter kooperativer Verzahnung der ärztlichen Leistungserbringer sowie der ambulanten und stationären Versorgungsebenen bietet, Unterversorgung ausgleichen und die Versorgungsqualität insgesamt verbessern lässt, hat sie ihr Ziel verfehlt. "Die alleinige Orientierung am merkantilen Wettbewerb ist nicht zielführend. Gesundheit ist keine Ware und darf nicht zum Spielball eines bedingungslosen Wettbewerbs verkommen. Sie ist ein besonderes Gut, deren Wiederherstellung Empathie, Menschlichkeit und Moral verbunden mit innerer Verpflichtung erfordert" hebt Dr. Siegfried Götte, Präsident der GFB, als Credo der Fachärzteschaft hervor.
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