Pressemitteilung | Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg - Verband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe e.V.

"Gesundes neues Jahr! Krankheitskosten in der Steuererklärung"

(Berlin) - Gesünder leben kann sich lohnen - auch steuerlich. Denn der Bundesfinanzhof hat mit zwei kurz vor dem Jahreswechsel veröffentlichten Urteilen (Az.: VI R 32/13 und VI R 33/13) bestätigt, dass sich Krankheitskosten nicht unbedingt steuerlich auswirken.

Der Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Krankheitskosten sogenannte "außergewöhnliche Belastungen" darstellen. Darunter werden solche Aufwendungen verstanden, mit denen Steuerpflichtige im Gegensatz zur überwiegenden Mehrzahl vergleichbarer Steuerpflichtigen zwangsläufig konfrontiert sind. Es handelt sich beispielsweise um Behandlungskosten, Rezeptgebühren, Hilfsmittel wie Brillen, Zahnersatz, Hörgeräte, Rollstühle oder auch Kosten für Fahrten zum Arzt.

Die Ausgaben mindern die Steuerlast jedoch erst, soweit die sogenannte "zumutbare Belastung" überschritten wird. Die Zumutbarkeitsgrenze ist nicht einheitlich, sondern hängt individuell von Einkommen, Familienstand und Kinderanzahl ab. Sie beträgt bei Steuerpflichtigen mit drei oder mehr Kindern und Einkünften bis zu 51.130 Euro nur 1 Prozent des Einkommens. Dagegen wirken sich bei Kinderlosen mit Einkünften von mehr als 51.130 Euro außergewöhnliche Belastungen erst ab einem Betrag von mehr als 7 Prozent der Einkünfte steuermindernd aus. Ein Single mit Einkünften von z. B. 60.000 Euro muss also mehr als 4.200 Euro Krankheitskosten nachweisen, um eine steuerliche Auswirkung zu erreichen. Bei einer kinderreichen Familie mit einem Einkommen von 50.000 Euro hingegen wirken sich bereits Krankheitskosten von mehr als 500 Euro steuermindernd aus.

Eine simple Empfehlung wie "Ein Apfel am Tag, mit dem Doktor keine Plag" gibt es für die Steuererklärung also leider nicht. Eine Empfehlung wert sind aber auf jeden Fall die "Experten, die sich lohnen". Diese können Sie im Steuerberater-Suchservice des Steuerberaterverbandes Berlin-Brandenburg finden.

Quelle und Kontaktadresse:
Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg - Verband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe e.V. Pressestelle Littenstr. 10, 10179 Berlin Telefon: (030) 27595980, Fax: (030) 27595988

(sy)

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