Gestreckte Abschlussprüfung: Durchgängige Leistung gefragt
(Berlin) - Die Gestreckte Abschlussprüfung gehört künftig in einigen Handwerksausbildungen zum Standard. Während einer mehrjährigen Erprobungsphase waren die zugrunde liegenden Ausbildungsordnungen nur befristet gültig. Nun sind sie in Dauerrecht umgewandelt worden. Der Bundesverband Holz und Kunststoff (BHKH) begrüßt diese Entwicklung. Betroffen sind unter anderem die Lehrberufe Metallbauer und Elektroniker.
Bei der Gestreckten Abschlussprüfung absolvieren die Auszubildenden den ersten Teil ihrer Gesellenprüfung vor dem Ende des zweiten Lehrjahres. Bisher hatte die traditionelle Zwischenprüfung keine Auswirkung auf die Endnote. Nun kann sie laut Bundesinstitut für Berufsbildung als Teil 1 der Abschlussprüfung bis zu 40 Prozent in die Gesamtbewertung einfließen.
Die neue Regelung wertet die frühere Zwischenprüfung auf, lobt BHKH-Präsident Günter Füllgraf. Damit stellt sie eine wichtige Weiche in Richtung Zukunft. Sie mache deutlich, dass Lehrlinge eine durchgängige Leistung erbringen müssen, um den Herausforderungen in ihrem künftigen Beruf gewachsen zu sein.
Bei den Tischlern und Schreinern ist die Gestreckte Abschlussprüfung noch nicht eingeführt. Im Interesse der Auszubildenden streben wir diese Lösung jedoch an, so Füllgraf. Nach der fachlichen Überarbeitung der Ausbildungsordnung wäre sie ein weiterer Schritt hin zu einem zukunftssicheren Handwerk.
Kritisch bewertet der BHKH jedoch die neuen, engen zeitlichen Vorgaben für die Prüfungselemente. Das zuständige Bundeswirtschaftsministerium praktiziert in den geänderten Ausbildungsordnungen eine Koppelung dieser reduzierten Zeitvorgaben mit der Gestreckten Prüfung, erklärt der BHKH-Präsident. Das macht jedoch keinen Sinn. Im Tischler- und Schreinerhandwerk muss es beispielsweise bei den geltenden 100 Stunden für die Fertigung des Gesellenstückes bleiben. Wird weniger Zeit angesetzt, geht das an Wirklichkeit und Notwendigkeit vorbei.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Holz und Kunststoff - Bundesinnungsverband für das Tischler-/Schreinerhandwerk (BHKH)
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