Pressemitteilung | Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)

Gesperrte Schweinemastbetriebe dürfen wieder liefern / DBV fordert unbürokratische Unterstützung der Bundesländer für die Höfe

(Berlin) - Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßt den Beschluss von Bund und Länder, die Schweinehaltungsbetriebe, die aufgrund von MPA-belastetem Futter gesperrt wurden, wieder freizugeben. Damit können diese Betriebe seit dem 26. Juli ihre schlachtreifen Tiere wieder verkaufen. Voraussetzung: Sie erbringen den geforderten Nachweis, dass die Tiere in den letzten sieben Tagen nur unbelastetes Futter bekommen haben.

Bund und Länder hatten am 25. Juli in einer Telefonkonferenz beschlossen, die gesperrten Betriebe wieder freizugeben, wenn die bis dahin untersuchten Proben negativ ausfallen. Dies ist bei allen bisher untersuchten Schweinen der Fall. Für die geforderte 7-Tage-Frist müssen die Landwirte Belege über den Tag vorlegen, an dem der Austausch von Futtermitteln erfolgt ist. Dieser Nachweis, zum Beispiel Lieferscheine und Rücknahmebestätigungen, ist gegenüber den Behörden, die die Sperrung veranlasst haben, zu erbringen. Im Regelfall sind dies die zuständigen Veterinärämter.

Der DBV fordert jetzt Bund und vor allem die Länder auf, für die Nachweisführung des Futtermittelwechsels unbürokratische Unterstützung zu gewähren. Das gleiche gilt für die Entsorgung von kontaminierter Melasse und Futtermitteln.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Bauernverband e.V. (DBV) Godesberger Allee 142-148 53175 Bonn Telefon: 0228/81980 Telefax: 0228/8198205

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