Gesetzlicher Krankenversicherungsschutz bei Reisen ins Ausland / Private Auslandsreisekrankenversicherung ist wichtig
(Berlin) - Wer aus seinem Auslands-Urlaub zurückgekehrt ist und im Ausland krank wurde, kann sich auch bei Reisen in EU-Staaten nicht darauf verlassen, dass die Krankenkasse grundsätzlich die entstandenen Kosten so wie in Deutschland bezahlt. Mitunter müssen Versicherte einen Großteil der im Ausland entstandenen Kosten am Ende selbst tragen.
Um im EU-Ausland oder in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat (etwa Türkei oder Tunesien), medizinische Leistungen ohne Vorkasse in Anspruch nehmen zu können, benötigen Versicherte einen sog. Auslandskrankenschein, der auf Wunsch von der eigenen Krankenkasse ausgestellt wird. Ohne dieses Formular muss der Patient in Vorleistung treten und kann sich die Kosten erst nach Rückkehr in sein Heimatland teilweise erstatten lassen.
Häufig sind aber ausländische Ärzte und Kliniken nicht bereit, den Berechtigungsschein der Krankenkasse zu akzeptieren, sondern behandeln Urlauber nur gegen ein hohes Privathonorar, das später nur zum Teil von der Krankenkasse getragen wird.
Die Höhe der erstattungsfähigen Leistungen richtet sich nach dem Umfang, den die Krankenkasse des Gastlandes vorsieht. Das kann für den Reisenden teuer werden, denn für manche Untersuchungen, die in Deutschland von den Krankenkassen bezahlt werden, müssen im Ausland erhebliche Zuzahlungen geleistet werden. So müssen in Spanien zahnärztliche Behandlungen und Zahnersatz vollständig selbst bezahlt werden. In Frankreich müssen auch bei ärztlichen Behandlungen grundsätzlich 30 % der Kosten übernommen werden. Bei Medikamenten werden bis zu 65 % Zuzahlungen verlangt.
In Nicht-EU-Ländern, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht (z.B. USA), werden anfallende Kosten von der Krankenkasse überhaupt nicht übernommen. Versicherte müssen alle Kosten für Arzt und Krankenhaus in diesen Ländern vor Ort selbst bezahlen.
Besonders teuer wird es auch dann, wenn Versicherte zur Behandlung vorzeitig nach Deutschland zurückkehren wollen oder müssen und dafür ein Krankentransport benötigt wird. Denn selbst, wenn der Rücktransport medizinisch erforderlich ist, werden diese Kosten in keinem Fall von der Krankenkasse übernommen.
Deshalb ist eine private Auslandsreisekrankenversicherung für gesetzlich Krankenversicherte immer empfehlenswert. Sie übernimmt die entstandenen Mehrkosten einschließlich des erforderlichen Rücktransports. Aber auch für Privat-Krankenversicherte ist eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung meist sinnvoll. Viele PKV-Tarife gelten zwar international, aber die Kosten für den Rücktransport aus dem Ausland werden meist nicht übernommen.
Eine Auslandsreise-Krankenversicherung für Urlaubsreisen ist z. B. als Jahresvertrag für rund 8 Euro Jahresbeitrag je versicherter Person zu bekommen. Für Familien sind günstige Pauschalverträge erhältlich.
Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Versicherten e.V.
Postfach 11 53, 24547 Henstedt-Ulzburg
Telefon: 04193/99040, Telefax: 04193/94221
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