Gesetzliche Unfallversicherung unterstützt "Aktionsplan Wiederbelebung" von GRC und BVMed
(Berlin/Köln) - Der Spitzenverband der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) ist als Unterstützer dem "Aktionsplan Wiederbelebung" vom Deutschen Rat für Wiederbelebung (GRC) und dem Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) beigetreten. Die Organisationen des Aktionsplans fordern konkrete Maßnahmen, um die Laien-Reanimationsquote in Deutschland zu steigern und damit das Leben von mehr Menschen nach einem plötzlichen Herz-Kreislauf-Stillstand zu retten. Der plötzliche Herztod kann jederzeit völlig unerwartet eintreten - auch bei der Arbeit.
Der Aktionsplan schlägt daher unter anderem vor, Beschäftigte regelmäßig zum Thema Wiederbelebung zu sensibilisieren sowie überall dort, wo es die Gegebenheiten erfordern, automatisierte externe Defibrillatoren (AED) verpflichtend am Arbeitsplatz vorzusehen. Weitere Unterstützer des Aktionsplans sind das Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS), die Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe (BAGEH) und die Deutsche Herzstiftung.
Dr. Stefan Hussy, Hauptgeschäftsführer der DGUV: "Die Sicherstellung der Ersten Hilfe im Betrieb ist eine Kernaufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung. Diesem Auftrag kommen die Unfallversicherungsträger durch entsprechende Anforderungen zu Einrichtungen und Maßnahmen der Ersten Hilfe im Betrieb nach. Meist geht es dabei um die Akut-Versorgung von Unfällen, aber Menschen können in ihrem Arbeitsalltag auch einem Herz-Kreislauf-Stillstand erleiden. Zur Verbesserung der Überlebenschancen ist dann eine sofort beginnende Wiederbelebung essenziell. Dazu ist auch eine breit angelegte Information der Bevölkerung erforderlich, um aufzuklären und zur Ersten Hilfe zu motivieren. Durch die Ausbildung von fast zwei Millionen betrieblichen Ersthelferinnen und Ersthelfern tragen die Unfallversicherungsträger hierzu bereits aktiv bei. Weiterhin kann der Einsatz von AED eine wirksame Maßnahme zur Wiederbelebung darstellen."
"Der Aktionsplan ist ein sehr konkretes Angebot an die Bundesregierung, dem im Jahr 2021 angekündigten Maßnahmenpaket Wiederbelebung endlich Taten folgen zu lassen. Wir brauchen dafür eine gemeinsame Kraftanstrengung aller Akteurinnen und Akteure, die im Kampf gegen den plötzlichen Herztod etwas ausrichten können. Wir freuen uns, dass die DGUV Teil der Initiative ist. Die DGUV ist mit ihrem Regelwerk ein wichtiger Partner für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in Sachen Arbeitssicherheit. Sie kann eine entscheidende Rolle spielen, noch mehr für das Thema Wiederbelebung am Arbeitsplatz zu sensibilisieren", so die Initiatoren Professor Dr. Bernd Böttiger, Vorstandsvorsitzender des GRC und Direktor der Klinik für Anästhesiologie und Operative Intensivmedizin an der Uniklinik in Köln, sowie BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.
"Der plötzliche Herztod muss stärker als Aspekt auch der Arbeitssicherheit verstanden werden. Anders als bei vielen anderen Gefahren am Arbeitsplatz geht es hierbei nicht nur um Prävention, sondern vor allen Dingen auch um Hilfeleistung. Dazu gehören niedrigschwellige Informationsangebote zur Wiederbelebung und eine gute Verfügbarkeit von AED am Arbeitsplatz", so Böttiger und Möll.
Zum Hintergrund: Jedes Jahr erleiden mehr als 70.000 Menschen in Deutschland einen Herz-Kreislauf-Stillstand außerhalb des Krankenhauses. Nur zehn Prozent der Betroffenen überleben ihn bisher. Zeitnahe Wiederbelebungsmaßnahmen sind wichtig, denn bereits innerhalb von drei bis fünf Minuten kommt es zu irreversiblen Schäden im Gehirn. Damit ist das schnelle Handeln von umstehenden Personen bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes entscheidend. Eine sofortige Wiederbelebung durch Laien erhöht die Überlebenschancen der Betroffenen maßgeblich. Jedes Jahr könnten in Deutschland so zusätzlich 10.000 Menschenleben gerettet werden. Das Problem: Deutschlands Laien-Reanimationsquote von 51 Prozent liegt deutlich unter jener anderer europäischen Länder. "Das müssen wir verbessern, um mit einer gestärkten Rettungskette mehr Leben zu retten!", so BVMed und GRC.
Vier Maßnahmenbereiche des Aktionsplans Wiederbelebung
GRC und BVMed legen ihre konkreten Vorschläge in vier Maßnahmenbereichen entlang der Rettungskette vor. Jeder der Maßnahmenbereiche enthält ausführliche gesetzliche bzw. untergesetzliche Regelungsvorschläge zur Umsetzung. Neben der Bundesregierung gehören zu den Adressaten des Aktionsplans auch die Bundesländer, in deren gesetzgeberischen Kompetenzbereich einige der notwendigen Regelungen im Bildungs- und Bauwesen fallen.
Die Vorschläge in Stichpunkten:
1. Strukturierte Bildungsangebote zur "Wiederbelebung" für alle Altersgruppen
- Regelmäßige und niederschwellige Beschäftigung mit Wiederbelebung am Arbeitsplatz (Ergänzung der DGUV-Unterweisung Erste Hilfe nach § 12 ArbSchG)
- Leicht verständliches Informationsmaterial zum Thema Wiederbelebung (BZgA / BIPAM)
- Bundesweite Umsetzung des KMK-Beschlusses zu Wiederbelebung, zum Beispiel ab Schulklasse 7 im Bereich Naturwissenschaften/Biologie oder Sport (Vorbild: Lehrplan des Saarlandes)
2. Breite Anwendung der T-CPR und Ersthelfer:innen-Systemen
- Rettungsdienst als eigenes Leistungssegment im SGB V
- GKV-Vergütung für Rettungsleitstellen für regelhaften Einsatz von T-CPR und Vermittlung von Ersthilfe
3. AED an öffentlich zugänglichen, stark frequentierten Plätzen bzw. Orten mit langer Verweildauer
- AED als Teil eines medizinischen Notfallkonzeptes, unter anderem für große Gebäude (Musterbauordnung), Versammlungsstätten (MVStättVO) und Arbeitsstätten (ArbStättVO)
4. Bundesweites AED-Register
- Aufbau eines verpflichtenden AED-Registers (MPBetreiberV)
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed)
Manfred Beeres, Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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