Pressemitteilung | k.A.

Gesetzliche Unfallversicherung umfasst auch Betriebssport

(München) - Sport zu treiben, macht Spaß, fördert die Gesundheit, baut Stress ab und stärkt das Gemeinschaftsgefühl. Deshalb bieten viele Unternehmen ihren Mitarbeitern die Möglichkeit zum Betriebssport. Fußball, Aerobic oder Mountainbiken – die Angebote sind vielfältig. Doch wie ist das eigentlich mit dem Versicherungsschutz bei Sportunfällen? Die Spitzenverbände der gesetzlichen Unfallversicherung informieren: Mitarbeiter sind in der Regel auch beim Betriebssport gesetzlich versichert.

Allerdings müssen einige Kriterien erfüllt sein: So muss der Sport als Ausgleich für die Belastungen am Arbeitsplatz dienen. Die Sportart spielt keine Rolle. Auch Trendsportarten wie Inline-Skaten können also versichert sein.

Der Betriebssport muss außerdem regelmäßig stattfinden. Es muss ein klarer organisatorischer Bezug zum Unternehmen bestehen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn der Arbeitgeber den Raum zur Verfügung stellt oder feste Zeiten vorgibt. Auch müssen die Teilnehmer im Wesentlichen Beschäftigte des Betriebes sein. Allerdings können sich dabei die Betriebssportgemeinschaften mehrerer Unternehmen zu überbetrieblichen Sportgruppen zusammenschließen.

Versichert sind die Mitarbeiter nicht nur beim Betriebssport selbst, sondern auch auf dem Weg dorthin und zurück nach Hause oder zum Arbeitsplatz. Wichtig ist jedoch, dass nicht sportliche Höchstleistungen oder die Teilnahme an Wettkämpfen im Mittelpunkt stehen. Tritt eine Betriebsmannschaft zum Beispiel bei einem Fußballturnier an, so haben die Spieler in der Regel keinen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Das gilt auch dann, wenn die sportliche Betätigung gemeinsam mit Betriebsangehörigen als Freizeitgestaltung zu bewerten ist (z.B. mehrtägige Skifreizeit).

Zum Thema „neue Wege im Betriebssport“ bietet die BG-Akademie in Dresden am 6. und 7. Oktober 2006 eine Tagung an. Unter anderem wird es um die Frage gehen, wie vor allem kleine und mittelständische Unternehmen ihren Mitarbeitern Betriebssportangebote machen können.

Die gesetzliche Unfallversicherung schützt bei Unfällen während der Arbeit, in der Schule, Universität und auf dem Weg dorthin. Mit Informationen, Maßnahmen und Projekten unterstützen die Unfallversicherungsträger die Prävention zur Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten und zur Vermeidung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren. Im Falle eines Arbeits-, Schul- oder Wegeunfalls sorgen sie für die notwendige Heilbehandlung und Rehabilitation. Bei einer Erwerbsminderung oder nach Todesfällen zahlen sie zusätzlich eine Rente.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Unfallkassen (BUK) Roswitha Breuer-Asomaning, Leitung, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit Fockensteinstr. 1, 81539 München Telefon: (089) 62272-0, Telefax: (089) 62272-111

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