Pressemitteilung | AOK - Bundesverband

Gesetzliche Krankenkassen: Qualitätssicherung in der stationären Rehabilitation wird ausgeweitet

(Bonn) - Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben gemeinsam mit interessierten Rehabilitationskliniken die Einführung von Qualitätssicherungsverfahren für weitere Indikationen bei stationären Rehabilitationsmaßnahmen begonnen. Unter wissenschaftlicher Begleitung werden Kassen und Kliniken gemeinsam Instrumente zur Messung und zum Vergleich der Qualität in Einrichtungen für die medizinische Rehabilitation in den Indikationen Neurologie, Stoffwechselerkrankungen, psychische Erkrankungen sowie Psychosomatik/Sucht entwickeln.

An der freiwilligen 18-monatigen Testphase der Qualitätssicherung nehmen 90 Kliniken teil. In einer Auftaktveranstaltung am 30. April 2002 mit Chefärzten und Verwaltungsdirektoren der beteiligten Kliniken in Bonn wurden mit den Testkliniken die ersten Schritte des Qualitätssicherungsverfahrens vereinbart.

Die gemeinsame Entwicklung von Qualitätssicherungsverfahren wurde bereits im Jahr 2000 mit den Indikationen "Muskuloskelettale Erkrankungen" und "Kardiologie" erfolgreich begonnen. Für diese Indikationsbereiche werden die Qualitätssicherungsverfahren demnächst bundesweit für alle Rehabilitationskliniken eingeführt.

Die bisher erfolgreich entwickelten und eingesetzten Instrumente der Qualitätssicherung sollen nun für weitere Indikationen angepasst werden. Dafür werden in Expertenrunden unter Beteiligung der Kliniken gemeinsam Standards für die Struktur-, Ergebnis- und Prozessqualität definiert, an denen anschließend die Qualität der Kliniken gemessen wird. Anhand von Fragebögen sollen Ärzte und Patienten die Qualität der Einrichtung beurteilen. Die Kliniken werden zusätzlich von externen Experten beurteilt. Am Ende erhält jede Klinik ein Qualitätsprofil, aus dem ihre Stärken und Schwächen hervorgehen.

In Deutschland gibt es rund 1400 Rehabilitationskliniken, in denen im Jahr 2000 etwa 900.000 Patienten behandelt wurden. Die Qualität für diese Patienten zu sichern und zu verbessern, ist gemeinsame Aufgabe der Kliniken und der Krankenkassen.

Die wissenschaftliche Begleitung des Projektes übernehmen Prof. Dr. Wilfried Jäckel von der Abteilung "Qualitätsmanagement und Sozialmedizin" am Universitätsklinikum Freiburg für die Indikationen Neurologie und Stoffwechselerkrankungen sowie Prof. Dr. Dr. Uwe Koch von der Forschungsgruppe "Qualitätsmanagement" am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf für die Indikationen psychische Erkrankungen, Psychosomatik und Sucht.

Die Rehabilitationskliniken, die bereits an der Testphase teilnehmen, haben den Vorteil, dass sie das Qualitätssicherungsverfahren, das anschließend verbindlich eingeführt wird, mitgestalten können. Außerdem erhalten sie zu einem frühen Zeitpunkt die Chance, ihre Qualität zu überprüfen und Korrekturen bei der Behandlung vorzunehmen.

Am Ende der Testphase sollen Instrumente zur Verfügung stehen, welche die Behandlungsqualität in den jeweiligen Indikationen
widerspiegeln. Dabei wird es innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung nur noch ein einheitliches und gemeinsames Qualitätssicherungsverfahren geben und die Qualitätsergebnisse von allen Krankenkassen anerkannt. Auf Basis der Ergebnisse können die Krankenkassen ihren Versicherten wertvolle Hinweise geben, welche Reha-Einrichtung für ihr Krankheitsbild geeignet ist und über eine gute Qualität verfügt.

Quelle und Kontaktadresse:
AOK - Bundesverband Kortrijker Str. 1 53177 Bonn Telefon: 0228/8430 Telefax: 0228/843502

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