Pressemitteilung | HKI - Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V.

Gesetzliche Frist: Modernisierungswelle bei Kaminöfen schreitet voran / Besitzer älterer Feuerstätten müssen dieses Jahr handeln

(Frankfurt am Main) - Wer eine ältere Feuerstätte für feste Brennstoffe betreibt, sollte bald handeln, sonst droht seinem Kaminofen, Kachelofen oder Heizkamin Ende dieses Jahres womöglich das Aus. Die "Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes" (kurz: 1. BImSchV) besagt nämlich, dass häusliche Einzelraum-Feuerstätten, deren Typprüfung vor 1995 erfolgte, nur dann weiter betrieben dürfen, wenn sie die darin festgelegten Grenzwerte für Kohlenmonoxid und Feinstaub einhalten.

Nachrüsten, Austauschen oder Stilllegen

Ist das nicht der Fall, so der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V., muss die Feuerstätte mit einer entsprechenden Minderungstechnik nachgerüstet, gegen ein neues Gerät ausgetauscht - oder aber bis zum 31. Dezember 2020 stillgelegt werden. Immerhin ist der Ofen dann bereits mehr als ein Vierteljahrhundert in Betrieb. Der Fachverband rät daher zu einer rechtzeitigen Modernisierung, die nicht nur dem Klima hilft, sondern auch die Heizkosten senkt.

Die letzte Frist hat der Gesetzgeber zum 31. Dezember 2024 gesetzt. Dann sind alle Geräte betroffen, deren Prüfung zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 erfolgte. Für alle später in Betrieb genommenen Geräte gelten die noch strengeren Grenzwerte der zweiten Stufe der 1. BImSchV. Das Jahr der Zulassung steht jeweils auf dem Typschild; wer unsicher ist, kann auch seinen Schornsteinfeger zu Rate ziehen.

Moderne Feuerstätten im Einklang mit nachhaltiger Forstwirtschaft

Die Verbrennungstechnik hat in den vergangenen Jahren enorme Fortschritte erzielt. Moderne Geräte reduzieren die Emissionen um bis zu 85 Prozent und den Holzverbrauch um rund ein Drittel. Anders als bei fossilen Brennstoffen, also Öl oder Gas, wird beim Heizen mit Holz nur so viel CO2 freigesetzt, wie der Baum zuvor während des Wachstums gebunden hat. Zudem ist Brennholz im Regelfall entweder Kronen- oder Stammholz, das qualitativ schlechter gewachsen und für andere Verwendungen nicht geeignet ist. Es fällt bei der notwendigen Durchforstung an. Und da in Deutschland die nachhaltige Forstwirtschaft praktiziert wird, wachsen gleichzeitig mehr jüngere Bäume nach. So trägt diese Form der heimischen Wärmeerzeugung nicht zum Klimawandel bei.

Mehr Informationen auf dem Verbraucher-Portal des HKI unter https://www.ratgeber-ofen.de. Hier findet sich auch der Link zu einer Datenbank, in der über 6.500 Geräte aufgeführt sind und die Auskunft darüber gibt, ob diese den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Quelle und Kontaktadresse:
Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. (HKI) Pressestelle Lyoner Str. 9, 60528 Frankfurt am Main Telefon: (069) 256268-0, Fax: (069) 256268-100

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