Gesetzgebungsverfahren zum öffentlichen Vergaberecht stoppen! / Pflicht zur Abgabe einer Mindestlohn-Erklärung verfassungsrechtlich höchst bedenklich
(Berlin) - Die Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg e.V. (UVB) hat die gestern (5. Februar 2008) vom Senat auf den Weg gebrachte Änderung des Berliner Vergabegesetzes für öffentlichen Aufträgen in Berlin als verfassungsrechtlich bedenklich abgelehnt.
UVB-Hauptgeschäftsführer Christian Amsinck sagte hierzu: Wir prüfen gegenwärtig die Möglichkeit rechtlicher Schritte gegen das Gesetz, denn die Pflicht zur Abgabe einer Mindestlohn-Erklärung bei der Bewerbung privater Unternehmen um öffentliche Aufträge ist verfassungsrechtlich höchst bedenklich.
Nach Überzeugung der UVB handelt es sich um einen Eingriff in die durch die Verfassung geschützte Koalitionsfreiheit und die Berufsausübungsfreiheit. Folge der Gesetzesänderung wäre, dass Unternehmen, die öffentliche Aufträge erhalten wollen, gezwungen würden, Mindestlöhne von 7,50 Euro zu zahlen, selbst wenn der für sie geltende Tarifvertrag weniger vorsieht.
Dazu sagte Amsinck: Mit diesem politisch motivierten Mindestlohn will sich der Senat über bestehende Tarifverträge hinwegsetzen. Für Unternehmen, die von öffentlichen Aufträgen abhängig sind, verlieren Tarifverträge damit jegliche Relevanz. Außerdem müssen diese Unternehmen auch bei nichtöffentlichen Aufträgen mit staatlichen Mindestlöhnen kalkulieren. Damit gefährdet das Gesetz in erheblichem Umfang Arbeitsplätze.
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Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg e.V. (UVB)
Thorsten Elsholtz, Leiter, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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