Pressemitteilung | Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV)

Gesetzgeber kippt umsatzsteuerliche Neuregelung von Bildungsleistungen

(Berlin) - Bei der umsatzsteuerlichen Behandlung von Bildungsleistungen bleibt vorerst alles beim Alten. Der umfangreichen Kritik und vehementen Forderung, eine sachgerechte Lösung hinsichtlich der im Jahressteuergesetz 2013 (JStG 2013) geplanten Änderung zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Bildungsleistungen zu erarbeiten, konnte sich das Bundesministerium der Finanzen (BMF) nicht erwehren.

Mit Änderungsantrag der Koalition wurde die Neuregelung nunmehr aus dem Gesetzentwurf gestrichen. Es bleibt damit vorerst bei der bisher geltenden Rechtslage. Nach Entscheidung des EuGH zum polnischen Vorabentscheidungsersuchen vom 2.7.2012 in der Rechtssache C-319/12 erwägen die Fraktionen von CDU/CSU und der FDP jedoch eine erneute Prüfung der derzeitigen umsatzsteuerlichen Regelung.

Seit Vorlage des Referentenentwurfs eines JStG 2013 im März dieses Jahres forderte der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) dringend die Überarbeitung der geplanten Neufassung des § 4 Nr. 21 und 22 UStG. Zwar war das Ziel der Regierung - die Aus- und Fortbildung kostengünstiger zu gestalten - grundsätzlich zu begrüßen. Jedoch wurde dieses Ziel durch die gesetzliche Neuregelung im JStG 2013 zu weiten Teilen nicht erreicht. Stattdessen hätte die Mehrheit der Unternehmen für die Fortbildung der eigenen Mitarbeiter tiefer in die Tasche greifen müssen.

Der DStV befürwortet daher ausdrücklich die Entscheidung des Gesetzgebers, keine weitere Kompromisslösung im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum JStG 2013 anzustreben, sondern vielmehr die Regelung gänzlich aus dem Gesetzentwurf herauszunehmen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV) Pressestelle Littenstr. 10, 10179 Berlin Telefon: (030) 27876-2, Telefax: (030) 278767-99

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