Gesetzesentwurf zum Telekommunikationsrecht bremst Gigabitausbau und belastet Empfänger von Sozialleistungen
(Köln/Berlin) - Bundeswirtschaftsministerium schlägt Streichung von Breitbandnetzen aus der Betriebskostenverordnung vor / Mietrechtliche Umlagefähigkeit ist überragend wichtiges Instrument für die Errichtung neuer Glasfaser- und Gigabitnetze / Eine Streichung der Umlagefähigkeit aus der Betriebskostenverordnung führt zu deutlich höheren Kosten für mehr als 12 Mio. Haushalte / Mehrbelastungen für Empfänger von Sozialleistungen von bis über 200 Euro
In einem Entwurf zur Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) schlägt das Bundeswirtschaftsministerium vor, die mietrechtliche Umlagefähigkeit der Betriebskosten für Inhaus-Netze nach einer Übergangsfrist von 5 Jahren komplett zu streichen. Damit würde den Netzbetreibern und Wohnungsunternehmen eine überragend wichtige Grundlage für die Anbindung der Wohnungen an moderne Glasfaser- und Gigabitnetze genommen. ANGA-Präsident Thomas Braun: "Umlagefähigkeit und Netzausbau sind gerade auf den kostenintensiven letzten Metern in die Wohnungen untrennbar miteinander verknüpft. Ohne Kalkulationssicherheit wird sich der Ausbau von ultraschnellen Netzen erheblich verzögern. So wichtig die Umlagefähigkeit früher für den Bau von Fernsehkabelnetzen war, so wichtig ist sie heute für Glasfaser- und Gigabitnetze."
Neben der Behinderung des Breitbandausbaus wäre eine Abschaffung der Umlagefähigkeit auch in hohem Maße unsozial. Denn sie würde dazu führen, dass mehr als 12 Mio. Haushalte, die ihre Fernseh- und Hörfunkprogramme über rabattierte Mehrnutzerverträge ihres Vermieters empfangen, künftig Einzelverträge abschließen müssten, die mit Mehrkosten von bis über 100 Prozent verbunden wären. Thomas Braun betont die besonders gravierenden Folgen für Empfänger von Sozialleistungen: "Bei der gebündelten TV-Versorgung über den Vermieter werden die damit verbundenen Betriebskosten als Teil der Wohnkosten von der Bundesagentur für Arbeit oder dem Sozialhilfeträger zusätzlich zum Regelsatz erstattet. Die jetzt vorgeschlagene Änderung hätte zur Folge, dass die Empfänger von Arbeitslosengeld II oder von Grundsicherung die Kosten künftig aus dem Regelsatz zahlen müssten. Das kann für sie zu Mehrbelastungen von über 200 Euro pro Jahr führen."
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