Gesetzesentwurf des BMWK zu Öl- und Gasheizungen nicht final
(Mannheim) - Vergangenen Dienstag titelte die Bild-Zeitung: "Schon ab 2024! Habeck will Öl- und Gasheizungen verbieten" und löste damit eine Flut von Veröffentlichungen in zahlreichen Medien aus.
Diese Information ist jedoch weder neu noch entschiedene Sache. Bereits seit ca. einem Jahr existieren Pläne des Bundes-Wirtschaftsministeriums, nach denen ab 2024 nur noch Heizungen eingebaut werden dürfen, die zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien laufen. Es ist wichtig zu betonen, dass kein endgültiger Entwurf vorliegt und sich sogar innerhalb der Koalition bereits jetzt Widerstand regt.
Sollte trotzdem ein entsprechendes Gesetz verabschiedet werden, ist es richtig, dass eine Verpflichtung zu 65 Prozent erneuerbaren Energien beim Heizungstausch bedeutet, dass zusätzlich zur modernen Ölbrennwerttechnik in Wärmepumpen, PV-Anlagen oder Ähnliches investiert werden müsste. Dafür sind das Handwerk und die Geräteindustrie gefragt, die schon jetzt über Fachkräftemangel klagen. Diese Situation wird durch den Pflicht-Tausch verschärft. Zusätzlich sind mehr als ein Drittel der Ölheizungsbesitzer im Rentenalter. Die Mehrkosten beispielsweise einer Wärmepumpe übersteigen oft deren Möglichkeiten. Daher empfiehlt es sich, eine ohnehin anstehende Modernisierung der Heizungsanlage möglichst kurzfristig und auf Grundlage der aktuell gültigen Gesetzeslage durchzuführen. Auch kleinere und kostengünstigere Schritte ermöglichen letztlich einen Beitrag zum Klimaschutz.
"Im Sinne einer klugen Energiepolitik darf es nicht um Verbote oder Zwänge gehen. Die Anreize, die auch Minister Habeck ankündigt, sollten Vorrang haben, um die nachhaltige Wärmewende mit einem technologieoffenen Ansatz auf den breiten Rücken der Gesellschaft zu stellen", sagt Hans-Jürgen Funke, Geschäftsführer des VEH.
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