Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

Gesetzesänderung zur Steuerhinterziehung so nicht beschließen

(Berlin) - Am 30. November steht im Bundestag die Einführung der schweren Steuerhinterziehung zur Verabschiedung an. Die "gewerbsmäßige Steuerhinterziehung" soll Verbrechen und damit Vortat zu den Geldwäschesanktionen werden. Nach Auffassung des Deutschen Anwaltvereins (DAV) führt dies zur Abschaffung der wirksamen Steuerberatung und Verteidigung in Steuerstrafsachen und somit zur faktischen Aushebelung des garantierten Rechts der Bürger auf Beratung und Verteidigung.

Der DAV appelliert an die Mitglieder des Deutschen Bundestages, dieser Gesetzesänderung nicht zuzustimmen. Die neue Regelung (§ 370a Abgabenordnung) betreffe nicht, wie behauptet, nur die besonders schweren Fälle krimineller Steuerhinterziehung, sondern nahezu alle die Zinssünder, also Privatleute, die über das Maß kriminalisiert würden. Der neuen Regelung würden etwa 75 Prozent aller Steuerhinterzieher unterliegen.

"Eine solche Regelung würde zu einer völligen Isolation des Steuerhinterziehers führen, obwohl zu seinen Gunsten die Unschuldsvermutung noch gilt. Niemand, der vermutet, es mit einem Steuerhinterzieher zu tun zu haben, kann künftig von diesem Geld annehmen, da die Steuerschuld das gesamte Vermögen "vergiftet". Der Hinterzieher kann keine Handwerker mehr beauftragen, keine Brötchen mehr kaufen, keinem Steuerberater oder keinem Anwalt ein Mandat erteilen", so der Präsident des DAV, Rechtsanwalt Dr. Michael Streck. Damit werde die gesamte Breite der Bevölkerung getroffen.

Es gehe dem DAV weder darum, die Steuerhinterziehung noch die Geldwäschekriminalität zu bagatellisieren. Vielmehr gehe es darum, eine Regelung zu finden, die die eigentlichen gewerbsmäßigen Täter treffen und zugleich wirksame Steuerstrafverteidigung zulassen soll.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Littenstr. 11 10179 Berlin Telefon: 030/7261520 Telefax: 030/726152190

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