Pressemitteilung | Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG)

Gesetzentwurf zur Reform der Betriebsverfassung muss verbessert werden!

(Hamburg) - „Der Regierungsentwurf zur Betriebsverfassung ist eine gute Grundlage für die Reform, reicht aber nicht aus, das Versprechen, eine moderne, zukunftsweisende Betriebsverfassung zu schaffen, einzulösen.“ Werner Weck, Mitglied des Geschäftsführenden Hauptvorstandes der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), hat heute auf einer Konferenz von rund 150 Betriebsräten der norddeutschen Ernährungsindustrie und des Gastgewerbes in Hamburg gefordert, den Regierungsentwurf zur Betriebsverfassung zu verbessern. Notwendig sei insbesondere eine Ausweitung der Mitbestimmungsrechte bei allen Veränderungen von Arbeitsprozessen. Nur ein Mitspracherecht der Arbeitnehmer bei der Durchführung von Gruppenarbeit, wie von der Regierung vorgesehen, trage der betrieblichen Wirklichkeit nicht Rechnung. Auch prozessorientierte Formen wie KVP und TQM müssten in die Mitbestimmung einbezogen werden. Darüber hinaus müssten die Rechte des Betriebsrats bei Ausbildung und Qualifizierung verstärkt werden. Es sei unzureichend, den Betriebsrat nur bei direkt bevorstehendem Qualifikationsverlust von Arbeitnehmern einzubeziehen. Da Qualifizierung und Ausbildung längere Zeiträume erforderten, sei es notwendig, dem Betriebsrat ein generelles Initiativrecht- und Mitbestimmungsrecht hierfür einzuräumen.

Weck forderte, das vereinfachte Wahlverfahren, dass im Entwurf vorgesehen sei, nicht nur in Betrieben mit bis zu 50 Arbeitnehmern, sondern in allen Betrieben bis zu 100 Arbeitnehmern einzuführen. „Dies würde Kleinbetriebe wirtschaftlich entlasten. Aber auch Arbeitnehmer, die einen Betriebsrat wählen wollen, wären gegen Versuche von Arbeitgebern, die Wahl eines Betriebsrats zu verhindern, besser geschützt“, sagte Weck. Ausdrücklich wandte sich Weck gegen Forderungen der Arbeitgeber, Mitbestimmungsverfahren mit Fristen zu versehen, nach deren Ablauf Arbeitgeber allein entscheiden könnten. „Nicht die Betriebsräte ziehen die Verfahren in die Länge. Oft informieren die Arbeitgeber nicht ausreichend und verzögern damit die Mitbestimmungsverfahren.“

Quelle und Kontaktadresse:
Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Haubachstr. 76 22765 Hamburg Telefon: 040/380130 Telefax: 040/3892637

NEWS TEILEN: