Pressemitteilung | Kassenärztliche Bundesvereinigung KdÖR (KBV)

Gesetzentwurf zur Gesundheitsreform weicht von Eckpunktepapier ab / Ausstieg der FPD aus Konsensgesprächen verständlich

(Berlin) - Die Zahnärzteschaft respektiert die Entscheidung der FDP, sich aus den Gesprächen zur Gesundheitsreform zurückzuziehen. Ihre Kritik am Vorgehen des Gesundheitsministeriums ist nachvollziehbar. Der erste Arbeitsentwurf, den das Ministerium zur Umsetzung der Gesundheitsreform vorgelegt hat, weicht an entscheidenden Stellen von den vereinbarten Eckpunkten der zurückliegenden Konsensgespräche ab.

Besonders deutlich wird die Kluft im Bereich zahnärztlicher Leistungen. Anders als in den Eckpunkten festgelegt, kann bei den Regelungen im Arbeitsentwurf zur Ausgliederung von Zahnersatz und Einführung einer obligatorischen Absicherung für Zahnersatz von einem fairen Wettbewerb zwischen gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) und privaten Krankenversicherern (PKV) keine Rede sein. Laut Entwurf soll der Zahnersatz nach wie vor im Leistungskatalog der GKV enthalten sein, nur die Finanzierung verschiebt sich zu Lasten der Arbeitnehmer. Für ein faires Wettbewerbsverhältnis müssen Quersubventionierung durch Solidarbeiträge oder eine Nutzung von Verwaltungsstrukturen aus dem GKV-Bereich für die Versicherung des Zahnersatzes aber ausgeschlossen bleiben. Nötig ist eine strikte finanzielle und organisatorische Trennung der Zusatzversicherungsangebote von anderen Sozialversicherungsleistungen.

Insgesamt würde eine Umsetzung des Gesetzentwurfs noch mehr Regelungsdichte und weitere Bürokratisierung bedeuten. Die Zahnärzteschaft hat Alternativen vorgelegt. Wir appellieren daher an die Bundesregierung, den Arbeitsentwurf in der vorliegenden Form nicht umzusetzen und unsere Vorschläge aufzugreifen. Sonst müsste auch die CDU aufgefordert werden, aus den Konsensgesprächen auszusteigen.

Quelle und Kontaktadresse:
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) Herbert-Lewin-Str. 3, 50931 Köln Telefon: 0221/40050, Telefax: 0221/4005160

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