Pressemitteilung | Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL)

Gesetzentwurf zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung im gewerblichen Güterkraftverkehr

(Frankfurt/M.) – Anhaltender Dumpingwettbewerb durch Einsatz von Fahrern aus Drittstaaten auf EU-Fahrzeugen und illegale Transporte durch sich selbst ausbeutende Fahrer, die ohne EU-Lizenz oder nationale Erlaubnis und ohne Transportversicherung Beschäftigung finden, haben zusammen mit fiskalischen Wettbewerbsverzerrungen in der EU zu einem noch nie gekannten Marktversagen auf den Transportmärkten geführt. Nach Erkenntnissen des Bundesamtes für Güterverkehr aus Straßenkontrollen verfügen eingesetzte Fahrer aus Drittstaaten häufig über keine entsprechende Arbeitsgenehmigung bzw. Aufenthaltsgenehmigung. Den Anteil illegaler Transporte ohne entsprechende Erlaubnis oder Lizenz schätzt der BGL auf Grundlage von Angaben von Genehmigungsbehörden auf Kreisebene auf 10 bis 15 %.

Angesichts dramatischer Marktstörungen auf dem Transportmarkt begrüßt der BGL, dass das Bundeskabinett im Vorgriff auf eine beabsichtigte EU-Lösung Sofortmaßnahmen durch Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes beschlossen hat. Dieses Gesetz verpflichtet den Transportunternehmer, nur Fahrer einzusetzen, die eine entsprechende Arbeitsgenehmigung mitführen. Auftraggeber, d.h. Verlader und Spediteure dürfen Transportaufträge nicht in Auftrag geben, wenn Fahrer ohne Arbeitsgenehmigung eingesetzt werden. Außerdem werden die Auftraggeber dazu verpflichtet, nur Unternehmer zu beauftragen, die Inhaber einer Erlaubnis oder einer EU-Lizenz sind. Der Bußgeldrahmen für diese Verstöße soll deutlich erhöht werden.

Das vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetz ist nach Ansicht des BGL geeignet, die bestehenden Missstände durch Sozialdumping und illegale Transporte zu bekämpfen. Unverzichtbar ist es zu diesem Zweck, wie dies auch im Gesetzentwurf vorgesehen ist, die Handelnden in der gesamten Transport- und Logistikkette in die Mitverantwortung zu nehmen.

Der BGL betont, dass damit ein wesentlicher Schritt zur Konsolidierung ruinöser Transportmärkte angegangen wurde. Mit gleicher Priorität und Entschlossenheit müsse aber auch auf dem Feld der Fiskalharmonisierung vorgegangen werden. Finanzminister Eichel habe es nicht geschafft gegen Subventionsdumping durch Mineralölsteuerrückerstattungen in anderen EU-Ländern vorzugehen. Die Bundesregierung müsse deshalb zum Schutze deutscher Arbeitsplätze nationale Maßnahmen ergreifen. Die geplante Einführung von kilometerabhängigen Straßenbenutzungsgebühren im Jahre 2003 müsse der Fiskalharmonisierung und einer gerechten Anlastung von Infrastrukturabgaben an alle in- und ausländischen Fahrzeuge dienen. Der BGL hofft, dass hierzu in der nächsten Gesprächsrunde mit Kanzleramtschef Dr. Steinmeier am 8. Februar „Nägel mit Köpfen“ gemacht werden können. Das Gewerbe brauche zuallererst Wettbewerbsgleichheit und wolle nicht am Tropf des Steuerzahlers hängen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL) Breitenbachstr. 1 60487 Frankfurt Telefon: 069/79190 Telefax: 069/7919227

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