Pressemitteilung | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA)

Gesetzentwurf zum Arbeitnehmerdatenschutz gefährlicher Schnellschuss

(Berlin) - Zum heute (4. September 2009) vom Bundesarbeitsminister vorgelegten Entwurf für ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz erklärt die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände:

Der Gesetzentwurf ist ein gefährlicher Schnellschuss, der zu mehr Rechtsunsicherheit im Arbeitsrecht führen wird. Das Bundeskabinett hat im Februar die abschließende Entscheidung über die Frage, ob und mit welchem Inhalt ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz geschaffen werden soll, zu Recht auf die nächste Legislaturperiode vertagt.

Allein der zum 1. September in Kraft getretene neue Paragraf zum Arbeitnehmerdatenschutz im Bundesdatenschutzgesetz zeigt: Für ein solches Vorhaben bedarf es eingehender Prüfung und umfassender Vorarbeit. Wenn schon ein einzelner Paragraf mehr neue Rechtsfragen aufwirft, als er zu klären vermag, kann ein ganzes Gesetzeswerk nicht ohne umfassende Diskussion und Analyse auf den Weg gebracht werden.

Der Schutz der Arbeitnehmerdaten ist für Arbeitgeber ein ebenso wichtiges Anliegen wie der Schutz der Unternehmensdaten vor Missbrauch. Ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz darf nicht die notwendige Überprüfung der Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen und unternehmenseigenen Richtlinien behindern oder gar unmöglich machen. Die Korruptionsbekämpfung in den Unternehmen muss möglich bleiben.

Ebenso wenig nachvollziehbar und akzeptabel ist die mit dem Entwurf verbundene erhebliche Ausweitung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats. Der Datenschutz soll das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers schützen. Er ist nicht dazu da, Mitbestimmungsrechte auszuweiten.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA) Pressestelle Breite Str. 29, 10178 Berlin Telefon: (030) 20330, Telefax: (030) 20331055

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