Gesetze mit Verfallsdatum erlassen
(Berlin) Ein Jahr nach Verkündung des Masterplans Bürokratieabbau von Bundeswirtschaftsminister Clement falle die Bilanz überaus dürftig aus. Zu dieser Einschätzung ist der Präsident des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW), Mario Ohoven, gekommen. Clements Masterplan enthält viele gute Vorschläge. Es fehlt aber die Umsetzung in die Praxis. Solange nicht beispielsweise neue Gesetze und Verordnungen mit einem automatischen Verfallsdatum versehen würden, blieben die Unternehmen weiter im Würgegriff der Bürokratie.
Der Mittelstandspräsident wies darauf hin, dass Klein- und Mittelbetriebe überproportional stark strapaziert werden. Sie tragen über 80 Prozent der volkswirtschaftlichen Gesamtkosten von 46 Milliarden Euro, die jährlich durch bürokratischen Aufwand entstehen. Besonders im Sozialrecht nehme die Belastung der Unternehmen ständig zu. So müssten die Arbeitgeber allein im Beitragsverfahren jährlich rund 120 Millionen Beitragsnachweise und ebenso viele Überweisungen an die Einzugsstellen leisten.
Im Gegensatz zur Ankündigung der Bundesregierung, die Gesetzesflut einzudämmen, nehme die Regulierungsdichte ständig zu. Gegenwärtig kommen für eine gestrichene Vorschrift zwei neue hinzu. Alle Gesetze sollten daher von vornherein mit einer befristeten Gültigkeit von fünf Jahren erlassen werden, schlug Ohoven vor. Nach dieser Zeitspanne müsse der Gesetzgeber prüfen, ob die Regelung überhaupt noch benötigt wird.
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