Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung veröffentlicht Presseinformation
(Berlin) - Laut einer Mitteilung des Neuen Verbandes der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (NVL) aus Berlin ist das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Aus diesem Anlass weist der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine auf die verbesserte steuerliche Abzugsmöglichkeit von Kinderbetreuungskosten und Handwerkerleistungen hin.
Da das Gesetz rückwirkend ab Januar 2006 gilt, sollten Steuerpflichtige darauf achten, dass diese Kosten nur gegen Vorlage einer ordnungsgemäßen Rechnung und Bezahlung durch Überweisung abzugsfähig sind. Außerdem besteht die Möglichkeit, einen Freibetrag auf der Steuerkarte eintragen zu lassen.
Weitere Informationen dazu erhalten Arbeitnehmer und Rentner bieten Lohnsteuerhilfevereine im Rahmen einer Mitgliedschaft. Weitere Informationen zum Service und zur Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine erhalten Interessierte auf der Homepage des NVL unter http://www.nvl.de. Die Anschriften der zahlreichen Beratungsstellen der Mitgliedsvereine des NVL können unter der Rufnummer 030/ 40 63 24 49 erfragt werden oder im Internet unter http://www.Beratungsstellensuche.de selbst recherchiert werden.
Quelle und Kontaktadresse:
Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (NVL)
Marlies Spargen, Medienreferentin
Oranienburger Chaussee 51, 13465 Berlin
Telefon: (030) 4012925, Telefax: (030) 4013675