Gesetz zur LKW-Maut muss nachgebessert werden
(Bonn) Wir hoffen, dass der Bundesrat in seiner Sitzung am 1. Februar den vorgelegten Entwurf zur LKW-Maut ablehnt und den Vermittlungsausschuss anruft. Der Gesetzentwurf ist unzureichend und muss verbessert werden, erklärte Wolfhard Bender, Vorsitzender des Bundesverbands Deutscher Postdienstleister. Die Verabschiedung des Gesetzes zur LKW-Maut in seiner jetzigen Form habe für die deutschen Spediteure weitere Wettbewerbsbelastungen zur Folge.
Der BvDP hält streckenbezogene Autobahngebühren für LKWs dann für akzeptabel, wenn das Gebührenaufkommen zweckgebunden für den Straßen- und Autobahnbau eingesetzt werde. Zugleich müsse sich die Gebührenhöhe an den verursachten Wegekosten ausrichten. Keinesfalls dürfe es zu einer Erhöhung der Gesamtbelastung kommen. Das verabschiedete Gesetz erfülle die genannten Punkte nur unzureichend. Es ist nicht eindeutig sichergestellt, dass die Straßennutzer, die die Maut bezahlen, von ihr auch profitieren. Eine klare Zweckbindung der erwarteten Einnahmen aus der Lkw-Maut für den Straßenbau ist nicht vorgesehen, erklärte Bender.
Die dringend notwendige Entlastung des deutschen Transportgewerbes sei durch den Gesetzentwurf nicht gewährleistet. Bundesminister Kurt Bodewig habe zwar Kompensationsmaßnahmen angekündigt, aber ein Gesetzentwurf zur Mineralölsteuersenkung liege noch nicht vor. Es ist nun dringend erforderlich, dass bindende Maßnahmen für die Harmonisierung der Belastungen in der EU beschlossen werden. Dies schließt insbesondere die Kraftfahrzeug- und Mineralölsteuer ein, forderte Bender.
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