Pressemitteilung | Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.

Gesetz zur illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit: Bauindustrie begrüßt Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat

(Berlin) - "Die deutsche Bauwirtschaft kann vorerst aufatmen. Bund und Länder können nunmehr die von der Bauwirtschaft vorgelegten Alternativvorschläge zur geplanten Hauptunternehmerhaftung für Sozialversicherungsbeiträge der Nachunternehmer sorgfältig und ohne Zeitdruck prüfen". Das erklärte am 26.April in Berlin der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, RA Michael Knipper, im Anschluss an den Beschluss des Bundesrates, zum Gesetz über die Erleichterung der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit den Vermittlungsausschuss anzurufen.

Statt einer Hauptunternehmerhaftung schlage die deutsche Bauwirtschaft die Einführung einer zentralen Meldestelle der Sozialversicherung vor, an die Hauptunternehmer den Einsatz von Nachunternehmen melden könnten. Darüber hinaus gebe es die Möglichkeit von Freistellungsbescheinigungen bei Vorlage von Sozialversicherungsnachweisen.

Die deutsche Bauwirtschaft stehe in einem harten Wettbewerb mit ausländischen Niedriglohnunternehmen, erläuterte Knipper. Es sei daher völlig unerträglich, wenn die Wettbewerbsposition der deutschen Bauwirtschaft durch die Verschärfung der Haftungsbedingungen noch verschlechtert werde. Knipper: "Wir lehnen die geplante Hauptunternehmerhaftung als schwere Inländerdiskriminierung deutscher Bauunternehmen ohne wenn und aber ab."

Quelle und Kontaktadresse:
Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. Kurfürstenstr. 129 10785 Berlin Telefon: 030/212860 Telefax: 030/21286240

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