Pressemitteilung | Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) - Bundesvorstand

Gesetz zur Fortentwicklung der Unternehmenssteuerreform stoppen!

(Berlin) - "So nicht", sagt der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) zu der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Weiterentwicklung des Unternehmenssteuerrechts. Das vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz zur Fortentwicklung der Unternehmenssteuer, das zum 01.01.2002 in Kraft treten soll, dürfe in dieser Form nicht verabschiedet werden, appellierte DGB-Vorstandsmitglied Heinz Putzhammer an die Bundesländer, die am 30. November entscheiden.

Die Bundesregierung selbst habe die Leitlinie vorgegeben, dass zusätzliche Steuerausfälle für die Gestaltung der zukünftigen Unternehmensbesteuerung nicht hingenommen werden dürften. Der vorliegende Gesetzesbeschluss allerdings, der nach Angaben der Bundesregierung Steuermindereinnahmen von etwas mehr als 400 Millionen DM kosten soll, werde nach Berechnungen der Bundesländer erheblich höhere Mehrbelastungen für die Länder- und Gemeindehaushalte nach sich ziehen, sagte Putzhammer. Das Land Nordrhein-Westfalen z. B. beziffere den tatsächlichen Steuerausfall aus diesem Gesetz für alle Gebietskörperschaften mit einer Größenordnung von etwa 7 bis 8 Milliarden DM. Allein die Neuregelung der Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern zwischen Personenunternehmen, welcher die Bundesregierung nur eine geringfügige steuerliche Wirkung beimesse, werde nach Schätzung von NRW-Finanzexperten Mindereinnahmen in einer Größenordnung von mehreren Milliarden DM nach sich ziehen.

Angesichts des Umstandes, dass die Beteiligung der Wirtschaft an der Finanzierung der Staatsaufgaben rapide abnimmt und die öffentlichen Haushalte weitere Strapazen dieser Art nicht mehr verkraften können, fordert der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) den Stopp dieses Gesetzes. Er unterstützt in der Tendenz die Forderung der Bundesländer, die auf eine Stabilisierung der öffentlichen Finanzkraft und u. a. insbesondere auf eine Verbesserung des Gewerbesteueraufkommens sowie die Verhinderung der Verschlechterung bei der Grunderwerbssteuer hinauslaufen. Putzhammer wiederholte außerdem die Forderung des DGB nach einer Mindestbesteuerung der Gewinne aus Beteiligungsverkäufen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Henriette-Herz-Platz 2 10178 Berlin Telefon: 030/24060-0 Telefax: 030/24060-324

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