Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen muss reformiert werden
(Berlin) - Das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen hat sich nach Befragungen unter den Baubetrieben bisher als Papiertiger erwiesen. Der Hauptgeschäftsführer der Fachgemeinschaft Bau, RA Wolf Burkhard Wenkel, verwies darauf, dass es bei dem Gesetz nicht nur darum ginge, den Baubetrieben für die erbrachte Leistung irgendwann einmal zu ihrem Recht zu verhelfen, sondern das Problem der mangelnden Zahlungsmoral muss kurzfristig bekämpft werden. Der Hauptgeschäftsführer der Fachgemeinschaft Bau sagte: Das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen muss reformiert werden. Die Liquidität der Baubetriebe muss spürbar positiv beeinflußt werden. Dazu benötigen wir eine Vorleistungspflicht des Bauherren bzw. des Auftraggebers. Die in einem Entwurfsantrag der CDU-Bundestagsfraktion genannten Forderungen zur Verbesserung des Gesetzes zur Beschleunigung fälliger Zahlungen bezeichnete RA Wenkel zur Lösung des grundsätzlichen Problems als nur bedingt hilfreich. Die von der CDU-Bundestagsfraktion geforderte Schaffung eines gesonderten Baurechts, die Erneuerung des Gesetzes zur Sicherung von Bauforderungen oder auch die Schaffung eines prozessualen Instruments, dem sogenannten Voraburteil, müssen Stückwerk bleiben, wenn nicht die Vorleistungspflicht der Bauherren bzw. Auftraggeber eingeführt wird.
Gleichrangig zur Vorleistungspflicht des Auftraggebers könnte eine gesetzliche Regelung erfolgen, wonach der Besteller grundsätzlich verpflichtet ist, vor Beginn der Bauausführung dem Baubetrieb seine Liquidität nachzuweisen. Diese Pflicht wird von dem Baubetrieb selbst regelmäßig gefordert. Der Nachweis durch den Auftraggeber könnte durch eine Zahlungsgarantie einer deutschen Großbank vorgenommen werden. Ein Mangel des Gesetzes zur Beschleunigung fälliger Zahlungen besteht darin, dass die langwierigen Prozesse vor den Zivilgerichten nicht verhindert werden.
Auch in der jüngsten verbandseignen Umfrage beurteilen die Baubetriebe die Zahlungsmoral der öffentlichen und privaten Auftraggeber als sehr schlecht. In Berlin beurteilen 73 % der befragten Baubetriebe die Zahlungsmoral der öffentlichen Auftraggeber als unpünktlich und 63 % geben Zahlungsverzögerungen privater Auftraggeber an. Zahlungsverzögerungen von 5-8 Wochen stellen bei den öffentlichen Auftraggebern 38 % und bei den privaten Auftraggebern 42 % der befragten Baubetriebe fest. In Brandenburg wird die Zahlungsmoral von den Baubetrieben ein wenig besser eingeschätzt. Hier geben 40 % der befragten Baubetriebe an, dass die öffentlichen Auftraggeber unpünktlich zahlten, und 50 % stellen dies auch bei den privaten Auftraggebern fest. Jeweils 33 % geben an, dass der Verzug zwischen 5 und 8 Wochen beträgt.
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