Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit muss wesentlich nachgebessert werden / Wenkel: Wer die Chipkarte nicht will, der will die Schwarzarbeit nicht wirklich bekämpfen!
(Berlin) - Die Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg bestärkt ausdrücklich Finanzminister Hans Eichel in seinem Vorhaben, die Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung effektiver als bisher bekämpfen zu wollen. Der Gesetzesentwurf zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit weist jedoch in seiner vorliegenden Form erhebliche Mängel auf.
Der Entwurf der Bundesregierung muss während des Gesetzgebungsverfahrens noch an wesentlichen Punkten nachgebessert werden, um zu verhindern, dass das Papier zu einem zahnlosen Tiger verkommt. Vor allem muss der Verfolgungsdruck durch die Einführung moderner Kontrollinstrumente entscheidend verbessert werden. Wer die Chipkarte nicht will, der will die Schwarzarbeit nicht wirklich bekämpfen, sagte der Hauptgeschäftsführer der Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg RA Wolf Burkhard Wenkel..
Einzelne Versuche aus dem rot-grünen Regierungslager, die Schwarzarbeit zu bagatellisieren, bezeichnete RA Wenkel als äußerst schädlich. Die Putzfrauendebatte sei als durchsichtiges politisches Manöver von Gegnern des Schwarzarbeitsgesetzes angezettelt worden, .um das gesamte Vorhaben, die Schwarzarbeit wirksam zu bekämpfen, in Misskredit zu bringen. In Wirklichkeit haben die haushaltsnahen Dienstleistungen nur einen relativ kleinen Anteil - von etwa. 15 Prozent - am Schwarzarbeitsvolumen, das insgesamt bei rd. 370 Mrd. Euro liegt. Genauso wenig ginge es darum, die Nachbarschaftshilfe zu kriminalisieren. Im Baugewerbe sind etwa 300000 Illegale beschäftigt, die rd. 180000 legale Bauarbeitsplätze vernichten. Der Anteil der Schwarzarbeit am Bauvolumen liegt bei rd. 30 Prozent und ist marktwirksam. D.h. die Schwarzarbeit zerstört die Strukturen einer gesamten Branche. Es sind vor allem die leistungsfähigen gesetzestreuen Mittelständler, die seit Jahren durch die Schwarzarbeit vom Markt gedrängt werden.
Den Profiteuren der Schwarzarbeit, zu denen in erster Linie auch die Auftraggeber und Hauptauftragnehmer gehören, müssen ihre Vorteile genommen werden. Mit der Chipkarte kann der Kontrolleur einer Baustelle unter Wahrung des Datenschutzes ohne Probleme feststellen, wer sich dort berechtigterweise aufhält. Bauherr und Erstunternehmer können mit Einführung der Chipkarte nach dem System Flensburg wie Pkw-Fahrer in Anspruch genommen werden. Bei dem Unternehmer ist bei 18 Punkten die Gewerbeerlaubnis weg.
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