Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit bleibt zahnloser Tiger / Hunold: Ohne „Chipkarte“ keine effektive Bekämpfung der Schwarzarbeit möglich
(Berlin) - Als völlig unzureichend und mangelhaft bezeichnete der Präsident des Zweckverbundes Ostdeutscher Bauverbände (ZVOB), Emil Hunold, das von der Bundesregierung vorgelegte Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit. Der ZVOB begrüßt ausdrücklich die Absicht der Bundesregierung, die Schwarzarbeit intensiver als bisher bekämpfen zu wollen. Allerdings ist es bei der Absicht auch diesmal wieder geblieben, denn das Gesetz der Bundesregierung weist wieder die altbekannten erheblichen Mängel auf. Statt den Verfolgungsdruck durch bessere Kontrollinstrumente zu erhöhen, wird lediglich das Strafmaß erhöht. Der Nachweis der Schwarzarbeit wird damit aber nicht leichter, sondern eher weiter erschwert. Denn im Strafrecht gilt der Grundsatz: „Im Zweifel für den Angeklagten“ eher noch schärfer als im Ordnungswidrigkeitsrecht.
Präsident Hunold sagte: „Wer die vom ZVOB seit Jahren geforderte „Chipkarte“ immer noch nicht will, der will die Schwarzarbeit nicht wirklich bekämpfen! Ohne den elektronisch lesbaren und fälschungssicheren Sozialversicherungsausweis wird eine effektive Verfolgung der Schwarzarbeit auf den Baustellen nicht möglich sein.“
Die von Bundesfinanzminister Eichel mit seinem ersten Entwurf grob fahrlässig losgetretene „Putzfrauendebatte“ hat leider wieder einmal Wasser auch auf die Mühlen der Gegner einer effektiven Bekämpfung der Schwarzarbeit im gewerblichen Bereich geleitet. Tatsächlich haben die haushaltsnahen Dienstleistungen nur einen Anteil von etwa 15 Prozent am Volumen der Schattenwirtschaft, das mittlerweile eine auch von der Regierung bestätigte Größenordnung von rd. 370 Mrd. Euro erreicht hat.
Im gesamten deutschen Baugewerbe werden dagegen ca. 300.000 Schwarzarbeiter beschäftigt durch die in etwa 180.000 offizielle Bauarbeitsplätze - vorwiegend im Mittelstand - vernichtet werden. Mit der „Chipkarte“ kann der Kontrolleur einer Baustelle unter Wahrung des Datenschutzes ohne Probleme feststellen, wer sich dort berechtigterweise aufhält. Bauherr und Erstunternehmer können mit Einführung der „Chipkarte“ nach dem System „Flensburg“ wie PKW-Fahrer in Anspruch genommen werden. Bei dem Unternehmer ist bei 18 Punkten die „Gewerbeerlaubnis“ weg und der Bauherr muss ein saftiges Bußgeld zahlen. Statt auf dieses Instrument zu setzen, werden von der Bundesregierung als reine Alibiveranstaltung schon seit Jahresfrist irgendwelche Gedankenspiele um die Jobkarte veranstaltet, ohne das bisher überhaupt jemand weis, wohin das gehen soll.
Quelle und Kontaktadresse:
Zweckverbund Ostdeutscher Bauverbände e.V.
Nassauische Str. 15, 10717 Berlin
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